Wettanbieter ohne LUGAS: kein Anschluss, keine Erlaubnis – und was das den Spielenden kostet
Stand: 30. Oktober 2026. Grundlage der Erlaubnisangaben ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in der Fassung vom 02.10.2026 sowie die Tätigkeitsberichte der Behörde.

Wer nach einem Wettanbieter ohne LUGAS sucht, sucht in Wahrheit nach einer Grenze, die nicht mehr gilt. Das Monatslimit von 1.000 € verschwindet – und mit ihm der Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS, die Aufsicht einer deutschen Behörde und jeder Weg, auf dem ein deutscher Gerichtssaal noch erreichbar wäre. Wer das nicht weiß, hält ein größeres Spielfeld für ein besseres. Es ist ein anderes, und der Preis steht nicht im Bonusbanner.
Kein einziger der Anbieter, die in Deutschland werben dürfen, ist von LUGAS abgekoppelt. Diese Anbindung ist keine Serviceleistung, sondern eine Erlaubnisbedingung. Jeder Zugang zu Sportwetten, der ohne sie auskommt, führt an der Whitelist vorbei. Das ist keine Moralpredigt, sondern eine Rechnung: Man tauscht eine harte Grenze gegen einen Rechtsstatus ein, den niemand garantiert.
Wir haben zehn Plattformen nebeneinandergestellt, die deutschen Spielenden begegnen. Sechs von ihnen tragen eine Erlaubnis für Sportwetten und stehen auf der Whitelist. Vier nicht, und die werden hier beschrieben, nicht empfohlen – der Unterschied zwischen „bekannt“ und „erlaubt“ ist genau der Punkt dieser Seite.
Rechtslage: Was der Anschluss an LUGAS rechtlich bedeutet – und was er kostet
Zuerst die Begriffe, weil sie die ganze Debatte tragen. LUGAS, das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, besteht aus zwei getrennten IT-Systemen: den Zentraldateien – der Limit- und der Aktivitätsdatei – und dem Auswertesystem der Safe-Server. Für legal arbeitende Anbieter ist der Anschluss verpflichtend. Seit dem 01.01.2023 verwaltet die GGL das System, betrieben wird es von der Dataport AöR als IT-Dienstleister, und die Kosten für die Zentraldateien tragen die Anbieter. Nicht der Spielende, nicht der Steuerzahler. Ein Detail ohne Drama, aber ein ehrliches: Wer die Limitdatei für ein Schnüffelprojekt hält, muss erklären, wer sie bezahlt und warum die Betreiber sie gerne los wären.
Die Zentraldateien arbeiten mit Pseudonymen. Klardaten werden dort nicht gespeichert – die Zuordnung läuft über Kennungen, die den Spielenden zugewiesen sind. Die Angabe des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits gehört zur erstmaligen Registrierung. Wer diese Architektur liest, versteht, warum LUGAS kein Ort ist, an dem sich jemand in die Kontobewegungen eines Spielers einliest. Es ist ein Zählwerk, kein Profil.
Warum „Wetten ohne LUGAS“ in Deutschland kein neutrales Angebot ist
Zuständig ist die GGL mit Sitz in Halle (Saale), tätig unter dem GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet, sie beaufsichtigt und sie ahndet. Die Sportwettensteuer liegt dagegen beim Finanzamt, nicht bei der Behörde – ein Unterschied, der in der Diskussion regelmäßig verschwimmt.
Der offizielle Maßstab für die Frage, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt, ist ein einziges Dokument: die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV. In der Fassung vom 02.10.2026 stehen dort 30 Einträge – 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei Anbieter ausschließlich für Pferdewetten. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, was immer wieder als Argument durchs Netz geistert. Es trägt nichts. Eine .de-Domain beweist so wenig wie ein deutsches Impressum.
Eine erstmalige Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre. Die Whitelist nennt nur Erteilungsdaten, kein Enddatum – wer also eine Laufzeit ausrechnet, rechnet sie sich selbst aus. Und die Erlaubnis ist nicht personengebunden, sondern produktgebunden: Nur die Domain, die unter der Sporterlaubnis geführt wird, darf Sportwetten annehmen. Slot-, Poker- oder Casinoerlaubnisse desselben Halters sind andere Erlaubnisse mit anderen Regeln. Ein Haus, das ein Automatenspiel anbieten darf, darf deswegen noch lange keine Sportwette annehmen.
Was in Deutschland überhaupt gewettet werden darf
Sportwetten im erlaubten Rahmen sind Festquotenvorhersagen auf den Ausgang eines Ereignisses oder auf Abschnitte und Vorkommnisse darin – als Einzel- oder als Kombinationswette. Dazu kommt eine zweite Schranke, die viele nicht kennen: Es sind nur Wettarten zulässig, die die GGL im Sportwettprogramm genehmigt hat. Bei laufendem Ereignis gibt es nur den Endausgang oder das nächste Ereignis der Art, wie sie in der Sportart selten vorkommt. Nächstes Tor im Fußball, nächster Satz im Tennis. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball sind draußen.
Verboten sind Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren. Die Aufsichtspraxis zieht die Grenze im Fußball unterhalb der 3. Liga. Manipulationsanfällige Wetten, Wetten auf Regelbrüche und deren Sanktionierung fallen ebenfalls weg, ebenso Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse. E-Sport fällt komplett heraus: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Es gibt kein erlaubtes E-Sport-Wetting in Deutschland. Auch das ist ein Kostenposten, den Offshore-Anbieter gern als Feature verkaufen.
Die Auszahlung erfolgt erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Ein gesetzlicher Einsatzdeckel pro Wette existiert im Sportwettenbereich nicht – ein häufig falsch wiederholtes Gerücht.
Was ein Anbieter ohne Whitelist-Eintrag in Deutschland ist
Ein Anbieter, der deutschen Spielenden Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung – nicht wenig, sondern keine. Die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten, im September 2026 etwa mit Blick auf „Platincasino“.
Die Aufsicht bleibt nicht untätig. Sie verhängt Untersagungen, sie lässt Zahlungen sperren, sie arbeitet mit Netzsperren. Rechtlich steht die Organisation nach § 284 StGB im Raum, das Bewerben nach demselben Paragrafen, die Teilnahme nach § 285 StGB. Die zivilrechtliche Seite wiegt für einen Spielenden ohnehin schwerer als das Strafmaß: In mehreren Fällen haben Gerichte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Der Streit ging vom Bundesgerichtshof weiter zum Europäischen Gerichtshof.
Diese Passage gehört genau hingelegt, weil sie am häufigsten überdehnt wird. Der BGH legte dem EuGH im Juli 2024 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; ein Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Im März 2026 hielt Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-530/24 in seinen Schlussanträgen eine Rückzahlungspflicht unlizenzierter Anbieter grundsätzlich für möglich – mit einer Ausnahme, wo Behörden zugesichert hatten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Daraus folgt kein Anspruch für irgendwen. Es folgt nur, dass die Frage offen ist und dass Prozessrisiken existieren, die ein Spielender selbst trägt.
Zahlungswege: der stille Filter, der viele Wünsche erledigt
Wer nach „Wettanbieter ohne LUGAS mit PayPal“ sucht, landet schnell auf Listen, die eine Zahlungsmethode als Befreiungsschlag verkaufen. Der Mechanismus dahinter ist nüchterner. Erlaubte Anbieter dürfen Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto entgegennehmen, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das ist genau die Konstruktion, die Krypto und anonyme Prepaidkarten aus dem erlaubten deutschen Wettgeschäft heraushält.
Welche Zahlungsmarken ein einzelner Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Entscheidung und nur aus seinen Bedingungen zu belegen. Wer heute eine Methode an einem Haus findet, findet sie morgen woanders nicht – oder umgekehrt. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Das ist ein handfester Vorteil, den offshore niemand schuldet.
Sportwettensteuer: 5,3 % auf etwas, das die meisten falsch benennen
Die Sportwettensteuer steht in den §§ 16–25 RennwLottG. Ihr Satz beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 – bezogen auf den eingezahlten Betrag also rund 5,03 %. Das ist nicht dasselbe wie „5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags)“, auch wenn die Zahl in beiden Sätzen auftaucht. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden.
Ob und wie der Veranstalter sie weitergibt, entscheidet er selbst; für einen konkreten Anbieter steht das nur in dessen eigenen Bedingungen. Relevant für das Thema dieser Seite: Die Steuer gilt auch für Anbieter ohne Erlaubnis. Gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis.
Bonuswerbung: was der Gesetzgeber regelt und was nicht
Bewerben darf nur, wer eine Erlaubnis hat. Die Sperrzeit von 06:00 bis 21:00 Uhr gilt für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – für Sportwetten nicht. Im Sportwettenbereich ist anderes verboten: Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung im selben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, und Provisionen, die nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz vergütet werden.
Was das GlüStV nicht tut: Es setzt keinen Sportwettenbonus fest und begrenzt ihn auch nicht. Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer also nach einer gesetzlichen Bonus-Obergrenze sucht, sucht ein Dokument, das nicht existiert.
Das Bild ist damit schärfer als der Slogan. Offshore heißt: kein Permit, keine OASIS- und keine LUGAS-Anbindung, kein deutscher Rechtsweg, möglicherweise höhere Limits. Whitelist heißt: Rechtssicherheit und Spielerschutz, dafür 1.000 € Standardlimit, eingeschränkte Live-Märkte, vollständige Verifizierung und Einzahlungen nur vom eigenen Konto. Beides hat einen Preis. Nur einer davon steht in den AGB.
Spielerschutz: Was im Verbund greift – und was außerhalb zusammenbricht
Der stärkste Teil des deutschen Systems ist der, den niemand bemerkt, solange er funktioniert. Wer bei drei erlaubten Anbietern gleichzeitig spielt, hat trotzdem ein einziges Einzahlungslimit, ein einziges Sperrsystem und eine Behörde, die weiß, wie viele Spielende es gibt.

Die Limitdatei summiert die monatlichen Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter. Einzahlungswünsche, die das individuelle Limit überschreiten würden, muss der Anbieter ablehnen – nicht er kann, sondern er muss. Damit ist der vielzitierte Trick „einfach beim zweiten Anbieter weitermachen“ bereits im System abgeräumt.
Der Standard von 1.000 € und die Ausnahme, die kaum jemand bekommt
Nach § 6c Abs. 1 GlüStV gilt ein Einzahlungslimit von 1.000 € je Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf für einen einzelnen Spielenden ein höheres Limit setzen: bis 10.000 €, in einer weiteren Stufe 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Beleg wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen.
Diese Sieben-Tage-Frist ist der eigentliche Spielerschutz in der Vorschrift. Wer nachts um zwei beschließt, sein Limit zu verdoppeln, hat eine Woche Zeit, es sich anders zu überlegen. Ein System, das Grenzen nur erhöht, wäre keines.
Die Aktivitätsdatei und das Ende des Parallelspielens
§ 6h GlüStV verbietet paralleles Spielen. Die Aktivitätsdatei in LUGAS ist das Werkzeug, das diesen Satz durchsetzt: Wer bei einem erlaubten Anbieter bereits spielt, kann nicht parallel bei einem zweiten einsteigen. Ein Verbot auf Papier ohne Datei wäre ein Wunsch. Mit der Datei ist es eine Sperre.
OASIS, das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV, wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgeglichen. Wer sich selbst sperrt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; ohne Angabe mindestens ein Jahr. Dazu kommt der Panikbutton nach § 6i Abs. 3, der sofort eine 24-stündige Sperre auslöst. Offshore ist mit keinem der beiden Systeme verbunden. Wer dort spielt, hat keinen Panikbutton und keine Datei, die ihn auffängt – auch dann nicht, wenn er ihn braucht.
6,1 Millionen Spielende: was die Zahl über die Wirkung sagt
Zum 31.12.2024 waren 6,1 Millionen Spielende in den LUGAS-Zentraldateien verzeichnet, Ende 2023 waren es 5,4 Millionen. Im Jahr 2024 loggten sich durchschnittlich rund 800.000 aktive Spielende mindestens einmal täglich bei einem erlaubten Anbieter ein. Die Verfügbarkeit der Zentraldateien lag 2024 bei über 99,99 %.
Wachsen Register, wächst eine Zahl mit einem Haken: Sie sagt nichts über den Anteil derer, die weiterhin offshore spielen. Genau dort liegt die Lücke, die diese Seite beschreibt. Ein gut funktionierendes Schutzsystem für die Erlaubten sagt nur, wie gut es für die Erlaubten funktioniert.
Für 2025 verarbeitete LUGAS Daten von über 60 erlaubten Glücksspielanbietern und rund 5 Mio. registrierten Spielenden; 16 Länder nutzen die Ergebnisse für ihre Regulierung. Ende 2025 waren nach Angabe der GGL 5,3 Millionen registrierte Spielende in den Zentraldateien erfasst. Ab 2027 sollen die Auswertungen der GGL verstärkt auf Daten aus den LUGAS-Safe-Servern gestützt werden.
Die drei Zahlen 5,4 – 6,1 – 5,3 sind kein Widerspruch, sondern die Bewegung eines Registers über drei Stichtage hinweg. Wer daraus einen Trend zum Ausstieg liest, liest zu viel hinein; dieselbe Bewegung lässt sich mit Kontolöschungen, Mehrfachkonten und Meldewegwechseln erklären.
Was außerhalb des Verbunds fehlt, in einem Satz
Kein OASIS-Abgleich bei Registrierung und Login, keine anbieterübergreifende Limitierung, kein Parallelspielverbot, keine Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeweg, kein deutscher Gerichtsstand. Wer diese Liste liest und immer noch ein reines Rechenbeispiel über höhere Limits sieht, hat den Gegenstand verfehlt. Es geht nicht um die Freiheit, mehr einzuzahlen. Es geht um die Instanzen, die eingreifen, wenn das Einzahlen zum Problem wird.
Der Vergleich der Anbieter: Sechs mit Erlaubnis, vier ohne – nebeneinander gestellt
Die folgende Einordnung zeigt, woran sich die zehn Plattformen dieser Auswahl unterscheiden: wer die Erlaubnis hält, welcher Sportbereich gelistet ist und wann die Sportwetten-Erlaubnis erteilt wurde. Die Whitelist nennt Erteilungsdaten, kein Enddatum. Die Angabe „nicht auf der Whitelist“ bedeutet: keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis nach dem Stand vom 02.10.2026 – und damit auch kein Anschluss an LUGAS oder OASIS.
| Anbieter | Whitelist der GGL | Erlaubnisgeber und Inhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| ODDSET | gelistet für Oddset.de | Regierungspräsidium Darmstadt, Inhaber ODDSET Sportwetten GmbH | 15.12.2022 (Bescheid) |
| Interwetten | gelistet für Interwetten.de | Interwetten Gaming Limited, Sliema, Malta | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| AdmiralBet | gelistet für Admiralbet.de | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024 |
| bet-at-home | gelistet für Bet-at-home.de | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| Winamax | gelistet für Winamax.de | WINAMAX SA, Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt | 29.06.2021, verlängert am 08.12.2022 |
| Tipico | gelistet für Tipico.de | Tipico Co. Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022 |
| 22Bet | nicht gelistet | ohne deutsche Erlaubnis, Anschluss an LUGAS und OASIS: nein | — |
| Playzilla | nicht gelistet | ohne deutsche Erlaubnis, Anschluss an LUGAS und OASIS: nein | — |
| Boomerang Bet | nicht gelistet | ohne deutsche Erlaubnis, Anschluss an LUGAS und OASIS: nein | — |
| Sportaza | nicht gelistet | ohne deutsche Erlaubnis, Anschluss an LUGAS und OASIS: nein | — |
Der Sprung zwischen den beiden Tabellenhälften ist größer als der zwischen zwei Zeilen derselben Hälfte. Wer von Interwetten auf AdmiralBet wechselt, wechselt die Produktoberfläche, nicht das Schutzregime. Wer von Tipico auf 22Bet wechselt, wechselt den Rechtsrahmen, die Währung des Schutzes und die Instanz, die im Streitfall zuständig wäre. Diese Asymmetrie ist das eigentliche Vergleichsergebnis – nicht die Frage, wer die besseren Quoten stellt.
Bei den vier Anbietern ohne Eintrag bleibt die Spalte der Erlaubnis bewusst leer. Sie könnte gefüllt werden – Curaçao, Anjouan, was die Häuser selbst angeben –, aber keine dieser Angaben entfaltet in Deutschland irgendeine Wirkung. Eine Zeile mit einem Zertifikat, das vor deutschen Gerichten nichts gilt, sieht vollständiger aus und sagt weniger.
Ein Wort zur Prüfmethodik, das man selbst anwenden kann. Die Whitelist führt Domain, Halter und Erteilungsdaten. Ein .de-Titel beweist nichts, ein Halter mit Sitz in Malta beweist nichts Schlechtes, und die Whitelist führt kein Enddatum. Wer einen Anbieter prüfen will, prüft die Domain unter der Sporterlaubnis und nicht das, was eine Suchmaschinen-Anzeige verspricht.
Grundlagen: Wie die Limitdatei funktioniert und warum sie jeden Spielenden betrifft
LUGAS ist keine Behörde und kein Bonusprogramm. Es ist eine Infrastruktur mit zwei Aufgaben, und beide betreffen jeden, der legal in Deutschland wettet.

Die erste Aufgabe ist das Limit. Die Limitdatei summiert die Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter hinweg und blockiert alles darüber. Wer bei einem Haus ausschöpft, kann nicht bei einem zweiten weitermachen – nicht, weil die Häuser sich absprechen, sondern weil sie an dieselbe Datei angeschlossen sind. Ein quantifizierbarer Definitionspunkt dieser Seite: „Wettanbieter ohne LUGAS“ kann kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis sein. Der Anschluss ist Pflicht.
Die zweite Aufgabe ist die Aktivität. Die Aktivitätsdatei verhindert paralleles Spielen und stützt damit das Verbot aus § 6h GlüStV. Wer sich fragt, was eine solche Datei einem Spielenden bringt: Sie bringt ihm, dass sein eigenes Limit nicht durch ein zweites Konto unterlaufen wird.
Datenminimierung gehört zur Beschreibung. In den Zentraldateien erfolgt die Zuordnung über Pseudonyme, Klardaten werden nicht gespeichert. Die Angabe des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits ist bei der erstmaligen Registrierung notwendig. Wer das für Überwachung hält, sollte dagegenhalten: Die Alternative zur Datei ist keine Freiheit, sondern der Wegfall jeder anbieterübergreifenden Grenze – auch der selbst gesetzten.
Betrieben wird das Ganze von der GGL seit dem 01.01.2023, technisch durch die Dataport AöR, finanziert von den Anbietern über die Kosten der Zentraldateien. Diese Kostenverteilung erklärt, warum manche Betreiber laut über die Datei seufzen. Es erklärt nicht, warum ein Spielender sie verteidigen sollte – das tut schon die Grenze selbst.
Was die Verifizierung vor dem ersten Einsatz bedeutet
Ein Konto je Anbieter mit vollständiger Verifizierung nach § 6a GlüStV. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren nach § 4 Abs. 3.
Diese 72 Stunden sind der unspektakulärste Abschnitt hier und der mit dem größten Effekt. Wer vor der Prüfung einzahlt, kann bis zu 100 € einlegen und nichts abheben. Das ist kein Trick, sondern eine Bremse. Wer sie als Schikane erlebt, sollte wissen, wogegen sie gerichtet ist.
Wo die Grenzen des Systems liegen
Der Verbund schützt nur, wer in ihm spielt. Ein Spielender mit einem Konto bei einem erlaubten Anbieter und einem Zweitkonto bei einem nicht angeschlossenen Haus hat faktisch zwei Budgets – eines mit Grenze, eines ohne. Die Aktivitätsdatei sieht ihn nicht, OASIS sieht ihn nicht, und keine deutsche Behörde sieht ihn. Das ist die Lücke, in die jeder Lockruf nach „Wetten ohne LUGAS“ zielt, und sie ist keine technische Panne, sondern eine Grenze des Systems selbst.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
ODDSET: der einzige in dieser Auswahl mit einer Erlaubnis aus Darmstadt
Die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 15.12.2022 an die ODDSET Sportwetten GmbH. Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle (Saale). Die Whitelist führt das Haus für die Domain Oddset.de.
Die Konstellation ist eine Besonderheit im Feld: Der Weg über die Landesbehörde ist der historische, und sie macht ODDSET zum ältesten strukturierten Anbieter im deutschen Marktumfeld. Wer bei einem Haus wetten will, dessen Erlaubnisweg sich bis in die Länderverwaltung zurückverfolgen lässt, landet hier. Wer Schnelligkeit über Herkunft stellt, wird anders entscheiden.
Für das Kostenargument dieser Seite ist ODDSET der unauffälligste Fall. Das Limit von 1.000 € gilt, OASIS greift, die Anmeldung ist vollständig. Kein Rabatt, keine Erleichterung, auch kein Aufschlag. So sieht der deutsche Standard aus, wenn er nicht erklärt, sondern einfach angewandt wird.
Interwetten: Verifizierung und Einzahlungsdisziplin im Vordergrund
Die Whitelist führt für Interwetten.de die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 02.11.2020, die Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Der Stand der Liste ist der 02.10.2026, ein Enddatum nennt sie nicht.
Der Halter sitzt in Malta, die Erlaubnis kommt aus Deutschland – zwei Dinge, die in Diskussionen gern vermischt werden. Für die Whitelist ist entscheidend, dass die Domain Interwetten.de unter der Sporterlaubnis geführt wird, nicht wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Eine maltesische Gesellschaft mit deutscher Erlaubnis ist kein Widerspruch, sondern der Normalfall.
Die praktische Folge für Spielende ist eine unbequeme: Einzahlungen nur vom eigenen, auf den Namen lautenden Konto, vollständige Verifizierung, ein Konto. Wer mit Gemeinschaftskonto oder Krypto anreist, bleibt draußen – und findet das bei den vier Häusern ohne Whitelist-Eintrag möglicherweise anders, nicht besser. Wer legal spielen will, muss Buchführung dulden.
AdmiralBet: Casino-Erlaubnis und Sportwetten-Erlaubnis sind zwei Dinge
Für Admiralbet.de führt die Whitelist die Greentube Betting Malta Limited, Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, Folgeerlaubnisse vom 13.12.2022 und vom 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Diese zwei Daten in einem Eintrag sind der lehrreichste Teil des Falls. Die Erlaubnis ist produkt- und domaingebunden: Nur die unter der Sporterlaubnis geführte Domain darf Sportwetten annehmen. Ein Automatenspiel auf einer anderen Domain desselben Halters ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln – und das Casino-Limit ist kein Wett-Limit. Die beiden zu vermischen ist einer der häufigsten Fehler in Vergleichen.
Wer Sportwetten sucht, findet hier also ein reguläres Angebot nach deutschem Standard. Wer die Marke kennt, weil er sie aus dem Automatenbereich kennt, sollte nicht annehmen, dass die dort geltenden Regeln hier gelten. Sie tun es nicht, und das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Erlaubnisrechts.
bet-at-home: früh im Markt, mit Folgeerlaubnis aus 2022
Die Bet-at-home.com Internet Limited ist für Bet-at-home.de auf der Whitelist geführt, Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020, Folgeerlaubnis vom 22.12.2022, dazu eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022. Stand der Liste: 02.10.2026.
Zwei Erlaubniswege, ein Halter. Wer den Sportwettenbereich nutzt, nutzt die Sporterlaubnis; wer Automaten nutzt, die andere. Für Spielende heißt das konkret, dass ein Hinweis auf „lizenziertes Glücksspiel“ auf einer Seite des Halters nichts über die Sportwetten-Erlaubnis einer anderen Seite aussagt.
Bemerkenswert ist an diesem Eintrag weniger das Datum als seine Herkunft. Der Halter sitzt außerhalb Deutschlands, die Erlaubnis stammt aus dem deutschen Verfahren, und die Whitelist führt die .de-Domain. Das Muster wiederholt sich im Feld: Der Rechtsrahmen ist deutsch, der Firmensitz ist es nicht.
Winamax: Erlaubnis aus Darmstadt, verlängert 2022
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der GGL.
Damit steht neben ODDSET ein zweites Haus mit Erlaubnisweg über die Landesbehörde. Der Unterschied liegt im Datum: 2021 statt 2022, was im Verhältnis zur ersten Erlaubniswelle zeigt, wie die Behördenpraxis über die Jahre zugelaufen ist. Interessant für Spielende ist weniger der Weg als das Ergebnis. Die Whitelist führt Winamax.de unter der Sporterlaubnis, mithin gilt für dieses Konto das volle Programm: 1.000 €, OASIS-Abgleich, ein Konto je Anbieter, Zahlungen vom eigenen Konto.
Wer bei Winamax ein Zweitkonto eröffnen will, um ein Limit zu umgehen, scheitert nicht an einer Hausregel, sondern an der Aktivitätsdatei. Der Versuch ist nicht verboten, er ist einfach wirkungslos.
Tipico: lizenziert in Deutschland und gleichzeitig Partei im Grundsatzstreit
Die Whitelist führt für Tipico.de die Tipico Co. Limited, Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Zugleich ist Tipico die beklagte Partei in dem Verfahren, das der BGH im Juli 2024 dem EuGH vorgelegt hat. Ein Kläger fordert mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück, aus der Zeit vor der heutigen Erlaubnislage.
Die beiden Tatsachen stehen nicht im Widerspruch, und es lohnt, den Unterschied zu benennen. Der Rechtsstreit betrifft Altjahre, in denen die Erlaubnislage eine andere war. Die Erlaubnis von 2020 betrifft den heutigen Betrieb. Wer die beiden zu einem Bild verklebt, macht aus einem laufenden Verfahren ein Urteil.
Der Fall zeigt etwas anderes, das für diese Seite besser passt: Rückzahlungsansprüche entstehen regelmäßig aus alten, nicht aus aktuellen Rechtsverhältnissen. Wer heute bei einem Haus mit Whitelist-Eintrag wettet, bewegt sich in einem Regime, für das deutsche Aufsicht und deutscher Rechtsweg existieren. Das ist der ganze Unterschied, und er ist nicht klein.
22Bet: Sportartenvielfalt ohne deutschen Permit
22Bet führt auf der eigenen Seite einen Sportwetten-Bereich mit unter anderem Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die GGL führt das Haus nicht auf der Whitelist. Es gibt keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keinen Anschluss an OASIS und keinen an LUGAS. Als Erlaubnis nennen Dritte Curaçao, was in Deutschland keine Bedeutung hat. Für Spielende in Deutschland ist das ein illegales Glücksspielangebot.
Die Sportartenliste ist der interessanteste Teil des Angebots und zugleich der, der am wenigsten wert ist. Biathlon und Baseball sucht man im erlaubten deutschen Programm weitgehend vergeblich, weil das Sportwettprogramm der GGL die Wettarten begrenzt. Die Vielfalt ist also nicht Ausdruck eines besseren Produkts, sondern Ausdruck der Abwesenheit einer Grenze.
Wer sich für E-Sport-Wetten interessiert, findet dort ebenfalls ein Angebot – im erlaubten Rahmen existiert es nicht, weil die GGL E-Sport nicht als Sport anerkennt. Was bleibt, ist ein Konto ohne Panikbutton, ohne Sperrdatei und ohne Zahlungsweg vom eigenen verpflichteten Institut aus. Das ist die Rechnung, und sie ist höher als der erste Eindruck.
Playzilla: Live-Wetten und virtueller Sport außerhalb jeder Aufsicht
Playzilla bietet auf der eigenen Seite ein Sportsbook mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die GGL führt das Haus nicht auf der Whitelist, es hat keine deutsche Erlaubnis und ist an OASIS oder LUGAS nicht angeschlossen. Als Erlaubnis nennen Dritte Curaçao, ohne Bedeutung für Deutschland. Für deutsche Spielende ist das ein unerlaubtes Angebot.
Virtueller Sport verdient einen eigenen Satz, weil er in der erlaubten Welt eine Lücke ist. Im deutschen Sportwettenrecht sind nur genehmigte Wettarten zulässig, und die Genehmigungspraxis deckt virtuelle Ereignisse nicht ab. Was hier als Feature steht, ist deshalb vor allem ein Hinweis auf das Regime, in dem die Seite arbeitet.
Live-Wetten haben im erlaubten Bereich ihre eigenen Grenzen: Bei laufendem Ereignis nur Endausgang oder das nächste seltene Ereignis der Sportart. Ein Anbieter ohne diese Grenze kann ein breiteres Live-Programm zeigen. Er zeigt damit keine bessere Aufsicht, sondern deren Fehlen.
Boomerang Bet: In-Play, E-Sport und eigene Regelwerke
Boomerang Bet bietet auf der eigenen Seite Sportwetten in den Bereichen Sport, In-Play, Esports und Top leagues und veröffentlicht ein eigenes Dokument mit Sportsbook-Regeln. Auf der Whitelist der GGL steht das Haus nicht. Deutsche Erlaubnis: nein. Anschluss an OASIS oder LUGAS: nein. Erlaubnisangaben Dritter: Curaçao, in Deutschland ohne Bedeutung. Für Spielende in Deutschland bleibt es bei einem illegalen Angebot.
Ein eigenes Regelwerk ist ein zweischneidiges Dokument. Es zeigt, dass jemand über Regeln nachgedacht hat. Es zeigt aber auch, wer sie setzt: das Haus selbst. Im erlaubten Bereich kommen Regelgrenzen aus dem GlüStV und der Aufsichtspraxis, und ein Streit hat einen Adressaten. Hier ist der Adressat eine Firma, die in Deutschland keine Erlaubnis hat und vor deutschen Behörden nicht antworten muss.
Der Bereich Esports im eigenen Katalog ist dieselbe Geschichte in klein. Er ist ein Produktversprechen, das im erlaubten Rahmen nicht existiert, weil E-Sport dort nicht als Sport zählt. Wer das als Fortschritt liest, liest die Aufsichtslücke als Feature.
Sportaza: eigene Lizenzangabe, für Deutschland ohne Wert
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt eine Lizenznummer. Auf der Whitelist der GGL steht das Haus nicht, eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besteht nicht, der Anschluss an OASIS und LUGAS fehlt. Eine Erlaubnis aus Anjouan hat in Deutschland keine Bedeutung. Für Spielende in Deutschland ist das Angebot illegal.
Bemerkenswert ist die Offenheit der Angabe. Manche Häuser schreiben gar nichts, manche schreiben eine Lizenz hin, deren Rechtskreis mehrere tausend Kilometer entfernt liegt. Für die Beurteilung des Angebots ist der Unterschied unerheblich. Weder die eine noch die andere Angabe erzeugt einen deutschen Beschwerdeweg, eine deutsche Sperrdatei oder ein deutsches Limit.
Was ein Spielender hier prüfen kann, ist wenig – und das ist selbst ein Ergebnis. Ein deutscher Anbieter lässt sich über die Whitelist der GGL verifizieren, mit Domain, Halter und Erteilungsdatum. Diese Prüfung gelingt hier nicht, und das ist die Auskunft.
Was die vier Häuser ohne Eintrag über das Angebot ohne LUGAS sagen
Die vier beschriebenen Häuser sind die praktische Antwort auf die Ausgangsfrage. Sie arbeiten ohne LUGAS, weil sie ohne deutsche Erlaubnis arbeiten – nicht als Ausnahme, sondern als Folge. Wer dort spielt, zahlt keinen Bonus für die Freiheit, sondern verliert den Schutz, den die Whitelist verbrieft. Das ist keine Bewertung des Produkts, sondern die Beschreibung der Rechtsstellung.
Der häufigste Einwand lautet, das Limit von 1.000 € sei zu eng und der Wechsel deshalb rational. Wer so argumentiert, sollte die Alternative zu Ende rechnen. Bei den vier Häusern gibt es kein anbieterübergreifendes Limit – und deshalb auch keinen Schutz davor, dass aus einem Monat mit 1.000 € drei mit 4.000 € werden. Ein Lockruf, der mit Freiheit wirbt, verkauft in Wahrheit das Fehlen einer Grenze.
Die Steuerlast als Maßstab der Angebotsidee
Bevor wir zur Rechnung kommen, ein Zwischenstand in Zahlen. Die Sportwettensteuer betrifft jedes Angebot, das dem deutschen Recht unterliegt: 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“. Gezahlt wird sie vom Veranstalter, nicht vom Wettenden. Wer also zwei Anbieter nach ihrer Quotenhöhe vergleicht, vergleicht in Wahrheit, wie sie diesen Posten und ihre eigenen Kalkulationen in die Quoten einrechnen. Das ist keine Betrugsgeschichte, sondern die gewöhnliche Frage, wer welche Kosten trägt.
Was das Einzahlungslimit und das Spielen kosten: eine Beispielrechnung am angenommenen Markt
Jetzt die Rechnung, wegen der viele Leser eigentlich gekommen sind. Angenommen wird ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich – der Standard nach § 6c Abs. 1 –, das in einem Monat genau einmal voll ausgeschöpft und als eine Folge von Einsätzen auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1,90 gesetzt wird. Die 1,90 sind ein Rechenbeispiel, kein Angebot eines Anbieters und kein Zitat.
Zuerst der Quotenschlüssel dieses Marktes. Bei zwei Ausgängen zu je 1,90 liegt der Auszahlungsanteil bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90). Ausgerechnet sind das rund 95 %; der Rest, also etwa 5 %, ist die Marge des Anbieters. Auf jeden Euro, der in diesem Markt umgesetzt wird, behält das Buch also im Schnitt rund fünf Cent.
Nun der Umsatz. 1.000 € werden einmal eingesetzt, also ist der Umsatz 1.000 €. Bei einer Beispiel-Einsatzhöhe von 10 € je Wette wären das 100 Wetten. Der erwartete Verlust über diese Folge beträgt bei 5 % Marge auf 1.000 € Umsatz rund 50 € – mit der Einschränkung, die jede solche Zahl braucht: Das ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass alle hundert im gleichen Markt zum gleichen Satz gesetzt werden und die Einsätze vollständig umlaufen. Wer quadratisch setzt oder in andere Märkte mit anderen Quoten wechselt, verschiebt das Ergebnis sofort nach oben oder unten.
Der Aussagewert liegt in der Bandbreite, nicht in der Zahl. Ein Einsatzvolumen von 1.000 € in einem Markt mit rund 5 % Marge kostet im Schnitt eine Größenordnung von 50 € – bei engeren Kombimärkten mit größerer Marge kann es deutlich mehr sein, bei Märkten mit sehr niedriger Marge etwas weniger. Die Marge des Marktes, nicht die Zahl der Wetten, bestimmt am Ende die Rechnung. Wer fünfzig Wetten mit doppeltem Einsatz spielt, landet auf demselben Umsatz und damit im selben Bereich.
Und das ist das eigentliche Argument gegen den Umweg über einen Anbieter ohne LUGAS. Die Limitdatei bremst nicht den Gewinn, sondern das Durchlaufen von Umsatz. Wer den Verbund verlässt, um mehr umsetzen zu können, kauft sich genau den Posten, der auf dieser Rechnung steht. Der Anbieter behält seine Marge in jedem Fall – begrenzt oder unbegrenzt ist nur, wie oft der Spielende den Kreislauf drehen kann.
Für die Planung praktisch: Wer ein Monatsbudget von 1.000 € hat, sollte mit dem erwarteten Verlust dieses Volumens rechnen, bevor er das Limit als Engstelle empfindet. Wer deutlich darunter liegt, für den ändert die Diskussion über LUGAS und Offshore nichts an seiner Rechnung. Sie ändert nur seinen Rechtsstatus.
Häufige Fragen zu Wettanbietern ohne LUGAS
Was ist LUGAS und welche Daten erfasst die Limitdatei?
LUGAS ist das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Es besteht aus den Zentraldateien – Limit- und Aktivitätsdatei – und dem Auswertesystem der Safe-Server. Die Limitdatei summiert die monatlichen Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter. Die Zuordnung läuft über Pseudonyme, Klardaten werden nicht gespeichert. Verwaltet wird LUGAS seit dem 01.01.2023 von der GGL, betrieben von der Dataport AöR.
Welche Wettanbieter sind nicht an LUGAS angeschlossen, und was heißt das rechtlich?
Jede Plattform ohne deutsche Sportwetten-Erlaubnis arbeitet ohne LUGAS – und damit ohne OASIS. Die Whitelist der GGL ist der einzige belastbare Test: Wer dort für eine Sporterlaubnis geführt wird, muss angeschlossen sein. Alle anderen veranstalten unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung.
Warum gilt bei lizenzierten Anbietern ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat über alle Anbieter hinweg?
§ 6c Abs. 1 GlüStV setzt diesen Standard, und die Limitdatei setzt ihn durch. Der Anbieter muss Einzahlungswünsche oberhalb des Limits ablehnen. Ein höheres Limit ist möglich – bis 10.000 €, in einer weiteren Stufe bis 30.000 € für höchstens 1 % der aktiven Spielenden –, aber nur auf nachweisbaren Beleg wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht.
Was verhindert LUGAS außer Limitüberschreitungen, etwa paralleles Spielen?
Die Aktivitätsdatei in LUGAS stützt das Verbot des parallelen Spielens nach § 6h GlüStV. Wer bei einem erlaubten Anbieter spielt, kann nicht bei einem zweiten parallel einsteigen. Dazu kommt OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV, das bundesweite Spielersperrsystem, das bei Registrierung und Login abgeglichen wird, sowie der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 mit sofortiger 24-stündiger Sperre.
Was verliert, wer bei einem Anbieter ohne Anbindung an LUGAS und OASIS wettet?
Diese Frage ist der Kern der Abwägung. Verloren gehen der OASIS-Abgleich, die anbieterübergreifende Limitierung, das Parallelspielverbot, eine deutsche Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeweg und ein deutscher Gerichtsstand. Hinzu kommt: Einzahlungen sind nur vom eigenen, verpflichteten Konto erlaubt, und Sanktionsmöglichkeiten gegen den Anbieter bestehen nur über die GGL, nicht für den Spielenden.
Wie lässt sich über die GGL-Whitelist prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV führt Domain, Halter und Erteilungsdatum. Entscheidend ist, dass die konkrete Domain unter der Sporterlaubnis steht – eine .de-Adresse allein beweist nichts. Die Liste nennt kein Enddatum; eine Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre. Slot-, Poker- oder Casinoerlaubnisse desselben Halters sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Regeln.
Lizenz – Die besten Wett Apps
Inhalt erstellt vom Team «Die besten Wett Apps»
