Ohne OASIS gibt es keine Erlaubnis – und keinen Schutz

Updated Oktober 2026
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Stand: 30. Oktober 2026. Für die Erlaubnisangaben haben wir die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und die Angaben zum Spielersperrsystem OASIS des Regierungspräsidiums Darmstadt herangezogen.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Stift auf einer hölzernen Theke, weiches Licht fällt von der Seite ein.
Die bundesweite OASIS-Sperrdatei umfasste nach der Bilanz 2025 des Regierungspräsidiums Darmstadt etwa 367.000 aktive Spielersperren.

Wer nach Wettanbietern ohne OASIS sucht, sucht in Wahrheit nach einem Ort, an dem niemand nachfragt. Das ist keine kleine Adressänderung. Es ist der Verzicht auf die einzige Rückversicherung, die deutsche Sportwetten haben: die Gewissheit, dass ein Anbieter nicht nur dann zahlt, wenn es ihm gerade passt. Wer sich sperren ließ, will genau das Gegenteil – und die Sperre soll ihn schützen, nicht ins Ausland treiben.

Die Rechtslage: Warum ein Anbieter ohne OASIS keine Erlaubnis hat

Deutschland hat sich für ein Modell entschieden, das die Sperrdatei in den Mittelpunkt stellt. Wer eine deutsche Erlaubnis für Sportwetten im Internet besitzt, muss die Spielerdaten bei der Registrierung und bei jedem Login mit OASIS abgleichen. Der Abgleich ist kein Service, den man mitbestellen kann, und kein Extra, das ein Anbieter zugunsten der Bequemlichkeit weglässt. Er ist Teil der Erlaubnis selbst.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund steht ein Stadion unter Flutlicht in der Dämmerung.
Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das Spielersperrsystem OASIS, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat.

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt das bundesweite Spielersperrsystem, und die Verantwortung dafür liegt nach Angabe der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder dauerhaft bei dieser Behörde. Für Glücksspielanbieter ist der Anschluss verpflichtend. Damit ist die Frage nach einem legalen Anbieter ohne OASIS schon beantwortet: Es gibt ihn nicht. Der Satz ist unbequem für jeden, der gehofft hat, irgendwo in der Grauzone warte eine ordentlich regulierte Adresse, die einfach etwas diskreter arbeitet. Sie wartet nicht.

Was die Whitelist beweist und was nicht

Die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige belastbare Nachweis einer Erlaubnis. Das ist eine harte Aussage, und sie hat Konsequenzen für jeden Vergleich: Ein Anbieter, der nicht auf dieser Liste steht, besitzt keine deutsche Erlaubnis – unabhängig davon, welche Zertifikate er auf seiner Seite zeigt und wie professionell das Design wirkt.

Der Stand der Liste vom 2. Oktober 2026 umfasst 30 Einträge. 27 Inhaber besitzen eine Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei Inhaber sind ausschließlich für Pferdewetten gelistet. Alle eingetragenen Domains sind .de-Domains. Eine .de-Domain allein ist allerdings kein Nachweis – sie ist ein Stück Text in einer Adresszeile, sonst nichts. Wer prüfen will, sucht den Anbieter in der Liste und liest, unter welcher Domain die Sportwetten-Erlaubnis geführt wird.

Eine Erlaubnis wird zunächst für fünf Jahre erteilt, geregelt in § 4c Abs. 1 GlüStV. Die Whitelist nennt nur das Erteilungsdatum, kein Ablaufdatum. Wer dort ein Enddatum zu erkennen glaubt, hat sich verlesen.

Was eine Erlaubnis wirklich umfasst

Eine Erlaubnis gilt nicht für ein Haus, sondern für eine Domain und eine Veranstaltungsform. Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt ist, darf Sportwetten anbieten. Die Erlaubnisse desselben Inhabers für virtuelle Automatenspiele oder Poker sind andere Erlaubnisse mit anderen Regeln. Diese Trennung ist praktisch bedeutsam: Die Spielerschutzregeln, die für Wetten gelten, sind nicht die Spielerschutzregeln für Casinospiele, und eine Casino-Obergrenze ist keine Wett-Obergrenze. Wer seine Limits und Sperren überblicken will, muss wissen, auf welches Produkt sie sich beziehen.

Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon und auf Ereignisse im Verlauf, als Einzel- oder Kombinationswetten (§ 21 Abs. 1 GlüStV), und nur die Wettarten, die die Behörde zugelassen hat – das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Das ist ein engerer Rahmen, als eine ausländische Seite suggeriert.

Livewetten: Weniger Auswahl als anderswo

Für Livewetten gilt § 21 Abs. 4 GlüStV. Während eines laufenden Ereignisses sind nur Wetten auf das Endergebnis oder auf ein vergleichbares nächstes Teilereignis erlaubt, und zwar in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist möglich, der nächste Satz im Tennis ebenfalls. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Wer sich an Live-Wetten mit dicht getakteten Märkten gewöhnt hat, erlebt in Deutschland eine andere Welt – und das ist kein Zufall, sondern beabsichtigt.

Nicht erlaubt sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind. Nach der Praxis der Behörde zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Verboten sind außerdem manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig.

Esports sind nach Angaben der Behörde nicht wettbar, weil Esports nicht als Sport anerkannt ist. In Deutschland existiert kein erlaubtes Esport-Wetten. Virtuelle Sportarten lassen wir an dieser Stelle beiseite – ihre Behandlung als Sportwette ist nicht mit der Klarheit geregelt, die man für eine Aussage darüber bräuchte. Cash Out kennt weder das GlüStV noch eine gefundene Vorgabe der Behörde; es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Einen gesetzlichen Höchsteinsatz pro Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht.

Die Kosten der Legalität

Hier wird es unbequem, und zwar für beide Seiten. Die deutsche Erlaubnis ist kein Gütesiegel, das dem Anbieter nur Vorteile bringt. Sie bringt dem Anbieter einen Pflichtenkatalog und dem Wettenden eine Reihe von Einschränkungen, die er sich nicht ausgesucht hat.

Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaidkarten aus dem erlaubten deutschen Sportwetten heraushält. Welche Zahlungsmarken ein einzelner Anbieter akzeptiert, steht nur in dessen eigenen Bedingungen.

Das ist der Preis auf der einen Seite. Auf der anderen steht ein Guthabenschutz, den eine ausländische Seite nicht bietet: Spielergelder liegen auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7 GlüStV). Wer schon einmal auf eine Auszahlung gewartet hat, während die Seite nach einer Bestätigung suchte, weiß, was dieser Satz wert ist.

Was Steuern mit dem Wettprogramm machen

Die Sportwettensteuer steht in den §§ 16–25 RennwLottG. Der Satz beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ (§§ 17, 18 RennwLottG). Umgerechnet sind das rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, also 5,3 geteilt durch 105,3. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende (§ 19 RennwLottG). Ob und wie ein Anbieter sie weitergibt, entscheidet er selbst – darüber lässt sich nur etwas sagen, wenn ein Anbieter es in seinen eigenen Bedingungen festhält. Der oft kolportierte Satz von „5,3 % vom Einsatz“ ist schlicht falsch. Korrekt ist: 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags).

Bemerkenswert: Die Steuer trifft auch unerlaubte Anbieter. Eine gezahlte Steuer ist deshalb kein Beweis für eine Erlaubnis. Die Besteuerung von Gewinnen privater Wettender lässt sich auf Primärebene nicht abschließend feststellen; dazu gehört ein Steuerberater, nicht diese Seite.

Werbung, und was sie einem Anbieter erlaubt

Werbung darf nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur betreiben, wer eine Erlaubnis besitzt. Die Zeitbeschränkung von 06:00 bis 21:00 Uhr aus § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt anderes: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Liveübertragung in diesem Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6 GlüStV).

Und dann der Punkt, den Anbieter im Marketing gern übergeneralisieren: Das GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festsetzt oder begrenzt. Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Spielerschutz: Wo die Sperre ihre Wirkung verliert

Die Sperrsysteme sind nur so gut wie der Anschluss. Das ist die zentrale Aussage dieses Abschnitts, und sie erklärt, warum die ganze Frage nach OASIS überhaupt gestellt wird.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Auf der OASIS-Übersichtsseite nennt das Regierungspräsidium Darmstadt über 360.000 aktive Spielersperren, die derzeit im bundesweit geführten System registriert sind.

Selbstsperre, Fremdsperre, Panikknopf

Beim Anmelde- und Login-Vorgang bei erlaubten Anbietern wird ein Abgleich mit der OASIS-Spielersperrdatei durchgeführt, die vom Land Hessen betrieben und durch das Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet wird. Das ist keine freiwillige Zusatzabfrage, sondern Bestandteil des Ablaufs.

Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, andernfalls mindestens ein Jahr. Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre für 24 Stunden aus. Diese 24 Stunden sind unbürokratisch, unmittelbar und sie wirken – vorausgesetzt, der Anbieter ist angeschlossen. Ohne Anschluss existiert die Sperre nur in dem einen Haus, in dem sie ausgesprochen wurde, und der Spielende kann zwei Klicks später in der nächsten Bude mit demselben Konto weitermachen. Genau das ist der Schaden, den eine Sperre eigentlich verhindern soll.

Wie ernst das System genommen wird, lässt sich an Zahlen ablesen. Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über OASIS, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat. Das zuständige Dezernat beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitete rund 60.000 Sperranträge. Nach der Bilanz 2025 umfasste die Sperrdatei etwa 367.000 aktive Spielersperren sowie 9.000 Veranstalter mit rund 41.000 Betriebsstätten. Die Übersichtsseite des Regierungspräsidiums nennt über 360.000 aktive Spielersperren.

Die Abfragen zerfallen in drei Kategorien: Abfragen zu Spielersperren, Abfragen zu Bonus- und Rabattangeboten sowie Abfragen zu Werbung. Dass der Gesetzgeber Bonusangebote überhaupt abfragen lässt, sagt viel darüber, wie er Werbedruck versteht – als Risikofaktor für genau die Menschen, die eine Sperre brauchen.

Für die Eintragung, die Aufhebung oder eine Auskunft zur eigenen Sperre gibt es einen digitalen Antrag. Er verlangt ein BundID-Nutzerkonto und die Online-Ausweisfunktion.

Was eine Sperre auf der Whitelist bedeutet

Bei erlaubten Anbietern ist die Sperre eine gemeinsame. Eine OASIS-Sperre greift bei jedem angeschlossenen Veranstalter, und der Abgleich findet bei der Registrierung und bei jedem weiteren Login statt. Man kann nicht bei einem Anbieter gesperrt sein und bei einem anderen weiterspielen, ohne dass der zweite es erfährt.

Darüber hinaus gilt § 6h GlüStV. Paralleles Spielen über mehrere Konten bei demselben Anbieter ist über die Aktivitätsdatei ausgeschlossen. Wer zwei Konten führt, um Limits zu umgehen, spielt gegen ein System, das genau dafür gebaut wurde.

Was das für einen Gesperrten praktisch heißt: Die Konten bei Whitelist-Anbietern bleiben zu. Das ist der Zweck. Der Weg zurück führt über die Aufhebung der Sperre beim Regierungspräsidium, nicht über eine neue E-Mail-Adresse.

Warum die Offshore-Alternative nichts repariert

Seiten außerhalb der Whitelist sind weder an OASIS noch an die Limitdatei LUGAS angeschlossen. Das bedeutet nicht, dass dort alles anonym und limitfrei läuft. Es bedeutet, dass es keine Instanz gibt, die es garantiert.

Der wichtigste Punkt ist nicht das Fernbleiben der Sperrdatei, sondern der Verlust der deutschen Rechtsdurchsetzung. Wer ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, begeht unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Relevanz, und die Behörde warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten – am 17. September 2026 nannte sie in diesem Zusammenhang „wie etwa Platincasino“.

Strafrechtlich gilt: Das Veranstalten kann nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht feststellbar – daraus wird kein Freibrief und daraus wird auch kein Drama. Die Behörde kann Verbote erlassen und Zahlungen sowie Netzwerke sperren (§ 9 GlüStV).

Zivilrechtlich ist Bewegung im Spiel. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23); der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Im Verfahren gegen die Betkick Sportwettenservice (Betano) erließ der BGH am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss (Az. I ZR 88/23), der die Position von Spielenden bei der Rückforderung von Sportwettenverlusten stärkt. Am 19. März 2026 hielt Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) eine Verpflichtung unerlaubter Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze grundsätzlich für möglich – mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Rückzahlungsanspruch ist damit nicht versprochen. Wer verliert, verliert erst einmal.

Die ehrliche Bilanz sieht so aus: Offshore heißt keine Erlaubnis, kein OASIS oder LUGAS, keine deutschen Rechtsschutzwege – und möglicherweise höhere Limits. Whitelist heißt Rechtssicherheit und Spielerschutz, aber auch das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat, eingeschränkte Livemärkte, vollständige Verifizierung und Zahlungen vom eigenen Konto.

Die Kriterien unseres Vergleichs

Dieser Abschnitt legt offen, wonach wir ordnen. Er ist zugleich der Teil, an dem sich die meisten Listen messen lassen müssen – und meistens durchfallen.

Der erste Schritt ist keine Bewertung, sondern eine Aussortierung. Wir prüfen, ob die Domain unter der Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist geführt wird. Wer dort nicht steht, wird nicht als Anbieter mit deutscher Erlaubnis geführt, und zwar unabhängig von Bonushöhe, Design oder der Zahlungsgeschwindigkeit, mit der geworben wird. Diesen Schritt kann jeder Leser selbst nachvollziehen; er kostet fünf Minuten und ersetzt jede Vertrauensfrage.

Der zweite Schritt betrifft den Registrierungsweg. Ein erlaubter Anbieter verifiziert vollständig (§ 6a GlüStV) und hält sich an ein Konto pro Person. Vor abgeschlossener Prüfung darf er höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Für ungeduldige Neueinsteiger ist das eine Reibung. Für jeden, der schon einmal eine Auszahlung an eine Fantasieidentität scheitern sah, ist es der Grund, warum das System funktioniert.

Der dritte Schritt ist das Angebot vor der Auszahlung: das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter, durchgesetzt über die Limitdatei LUGAS, und die Frage, ob ein Anbieter unter seinen Bedingungen eine Erhöhung überhaupt vorsieht. Ein Anbieter mit erlaubnisbedingter Ausnahme kann einem Einzelnen ein höheres Limit zugestehen – bis 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden – aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt dafür nicht. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen.

Der vierte Schritt ist der Zahlungsweg. Erlaubte Anbieter dürfen Einzahlungen nur von einem Konto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut annehmen. Anonyme Zahlungsmittel fallen damit weg. Wir werten das nicht als Mangel eines einzelnen Anbieters: Es trifft jeden auf der Liste gleich. Wer Krypto gewohnt ist, findet in Deutschland nicht den diskreten Weg, sondern eine Regel, die für alle gilt.

Der fünfte Schritt ist die Auszahlungsseite: das insolvenzgeschützte Treuhandkonto und die Auszahlung des Guthabens innerhalb von fünf Werktagen nach Kontoschließung ohne Gebühren.

Damit ist auch gesagt, was dieser Vergleich nicht bewertet. Er bewertet keine Bonusversprechen, weil die Höhe nicht aus dem Gesetz kommt, sondern aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Er bewertet keine Geschwindigkeitsrekorde. Und er behandelt die Marken ohne deutsche Erlaubnis als das, was sie sind: erreichbare Adressen für deutsche Spielende, beschrieben, nicht empfohlen.

Angebote, die von der Norm abweichen

Vier Marken in dieser Zusammenstellung besitzen keine deutsche Erlaubnis. Sie werden hier nicht als gleichwertige Optionen geführt, sondern weil deutsche Spielende ihnen begegnen. Zwischen den beiden Gruppen gibt es keine Rangfolge und keine Empfehlung.

Die Tabelle ordnet ein, was sich nüchtern prüfen lässt. Sie ist kein Gütesiegel, sondern eine Ausgangslage: Wer dort steht, ist an OASIS angeschlossen; wer unten steht, ist es nicht.

Anbieter Whitelist-Status und Inhaber der Erlaubnis Sportwetten-Erlaubnis seit
Betway auf der GGL-Whitelist geführt; Inhaberin: Betway Limited 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022
DAZN Bet auf der GGL-Whitelist geführt; Inhaberin: DZBT Operations Limited 22.08.2023
bpremium auf der GGL-Whitelist geführt; Inhaberin: Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
Betano auf der GGL-Whitelist geführt; Inhaberin: Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022
AdmiralBet auf der GGL-Whitelist geführt; Inhaberin: Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024
NEO.bet auf der GGL-Whitelist geführt; Inhaberin: Greenvest Betting Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022
Playzilla nicht auf der GGL-Whitelist; Betreibergesellschaft nicht auf der Whitelist geführt, Berichte Dritter nennen Curaçao —
Allyspin nicht auf der GGL-Whitelist; Betreibergesellschaft nicht auf der Whitelist geführt, Berichte Dritter nennen Curaçao —
22Bet nicht auf der GGL-Whitelist; Betreibergesellschaft nicht auf der Whitelist geführt, Berichte Dritter nennen Curaçao —
Boomerang Bet nicht auf der GGL-Whitelist; Betreibergesellschaft nicht auf der Whitelist geführt, Berichte Dritter nennen Curaçao —

Die Spalte mit dem Erlaubnisdatum zeigt, wie lange ein Haus schon unter deutscher Aufsicht arbeitet. Das ist keine Qualitätsaussage, aber es ist ein Hinweis darauf, wer die Pflichten kennt und wer sie von Woche zu Woche neu lernen muss. Die Datumsangaben stammen aus der Whitelist; sie nennt nur das Erteilungsdatum.

Und die untere Hälfte der Tabelle erklärt sich selbst. Curaçao ist keine deutsche Aufsichtsbehörde, kein Anschluss an OASIS, kein deutscher Gerichtsstand. Wer dort spielt, spielt in einem Land, dessen Wort bei einer Auszahlung in Deutschland niemanden bindet.

Unsere Reihenfolge und was sie nicht ist

Die sechs Marken mit deutscher Erlaubnis stehen zuerst, die vier ohne sie danach. Wir mischen die beiden Gruppen nicht, weil die Unterschiede zwischen ihnen keine Geschmacksfragen sind. Ein Vergleich, der eine legale und eine nicht legale Adresse nach demselben Bonusmaßstab sortiert, hat seinen Gegenstand verfehlt.

Innerhalb der ersten Gruppe richtet sich die Reihenfolge in erster Linie danach, wie klar sich Erlaubnis, Inhaberschaft und Domains nachvollziehen lassen. Marken, bei denen die Angaben der Whitelist eindeutig sind, stehen oben.

Der Kostenvergleich: Was eine Wette pro Einheit zurückbringt

Bevor wir auf die einzelnen Häuser schauen, lohnt die einzige Rechnung, die der Wettende selbst anstellen kann – denn sie gilt in jedem Buchmacherladen der Welt und ist der Grund, warum dessen Geschäft funktioniert.

Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu einer Quote von 1,90. Setzt man je eine Einheit auf beide Seiten, erhält man zurück: 1 ÷ 1,90 + 1 ÷ 1,90 ergibt 1,0526 Einheiten. Der Quotenschlüssel – der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt – liegt damit bei rund 95,2 %. Die Marge, also der Anteil, den der Buchmacher von jeder gesetzten Einheit behält, beträgt rund 4,8 %. Das sind keine Zahlen eines einzelnen Anbieters, sondern das Ergebnis der Beispielquoten. Wer bei jedem Anbieter nachrechnet, bekommt für dieselbe Quotenstellung dasselbe Resultat.

Das Beispiel zeigt, warum der Vergleich von Anbietern so oft beim falschen Merkmal ansetzt. Der Bonus ist die Größe, die in der Werbung steht; die Marge ist die Größe, die bei jeder einzelnen Wette abgezogen wird. Ein Anbieter mit einer um einen Prozentpunkt schlechteren Marge verliert über hundert Wetten mehr Geld als jeder Neukundenbonus einbringt.

Was das Einzahlungslimit die Wettenden kostet

Jetzt die Rechnung, die auf dieser Seite niemand sonst anstellt. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter, durchgesetzt über die Limitdatei LUGAS. Spielt man diese 1.000 € einmal auf unseren Beispielmarkt zu 1,90/1,90 durch, trifft die Marge von rund 5 % den Umsatz einmal – zu erwarten sind dann Kosten in der Größenordnung von etwa 45 € bis 55 € pro Monat, und zwar unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass der gesamte Betrag einmal umgesetzt wird, und sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette.

Der Betrag ist nicht die eigentliche Botschaft. Die eigentliche Botschaft ist die Bandbreite. Wer mit kleineren Beträgen spielt und nur einen Teil des Limitbetrags einsetzt, liegt entsprechend darunter, weil die Marge an den umgesetzten Betrag gebunden ist, nicht an das Limit. Wer das Limit dagegen ausschöpft und den Betrag mehrfach durch den Markt schickt, vervielfacht die Kosten; bei mehrmaligem Umsatz wächst die erwartete Belastung proportional und erreicht bei vier vollen Durchläufen grob 80 € im Monat. Bei einer höheren Marge – etwa einem Markt mit schlechteren Quoten – fällt die Belastung höher aus, und bei einem besseren Quotenschlüssel niedriger. Die Rechnung beschreibt, was das Spielen kostet, nicht wie wahrscheinlich ein Gewinn ist.

Deshalb verdient die Aussage mehr Aufmerksamkeit als jede Bonuszeile: Bei 1.000 € im Monat ist die Marge der Preis, den man für das Spielen bezahlt. Sie fällt bei jedem Anbieter an, und sie ist die einzige Position, die man beeinflussen kann, ohne einen Bonus zu beanspruchen.

Die geprüften Anbieter mit deutscher Erlaubnis

Sechs Marken mit Whitelist-Eintrag. Die Reihenfolge folgt der Übersicht oben; die Details stammen aus den Erlaubnisangaben, nicht aus Marketingtexten.

Betway: Der Altbestand, der noch die alte Erlaubnis trägt

Auf der Whitelist ist für Betway die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022.

Das ist eine der frühesten Sportwetten-Erlaubnisse dieser Liste, und das Datum erzählt eine Geschichte: Betway war dabei, als das deutsche Lizenzmodell Fahrt aufnahm, und hat die Umstellung des Marktes mitgemacht, statt sie abzuwarten. Wer wissen will, wie ein Anbieter mit dem Anschluss an OASIS und den Verifizierungspflichten umgeht, hat hier einen Betrieb, der sie seit Jahren praktiziert.

Zur Linie, zu den Quoten und zu den Zahlungswegen dieser Marke lassen sich an dieser Stelle keine belegten Angaben machen. Der Whitelist-Eintrag sagt, was er sagt, und er sagt zur Marge nichts.

Was das Urteil nicht leisten kann: ein Vergleich der Quoten, weil dafür eine belastbare Momentaufnahme fehlte. Es kann festhalten, dass der Erlaubnisbestand ungewöhnlich früh und ungewöhnlich lückenlos nachvollziehbar ist – eine Eigenschaft, die nur bei Anbietern auffällt, die früh dabei waren.

DAZN Bet: Sportwetten im Kielwasser eines Sportstreamers

Die DZBT Operations Limited, Veranstalterin der Sportwetten unter DAZN Bet, hat ihren Sitz in MRO Frank Galea Street, ZBG 9019, Zebbug, Malta. Die Erlaubnis für Sportwetten für DAZN Bet ist seit dem 22. August 2023 verzeichnet.

Das ist die jüngste Erstzulassung in dieser Zusammenstellung, und die Konstruktion ist erkennbar: Betreibergesellschaft in Malta, Marke aus dem Sportstreaming. Für Leser, die den Anbieter über die Übertragung gefunden haben, sei der Punkt klar benannt – der Sitz in Malta ist für die deutsche Erlaubnis unerheblich, weil die Whitelist die entscheidende Frage beantwortet, nicht das Impressum.

Betriebsdetails jenseits der Erlaubnis sind an dieser Stelle nicht belegt. Der Wert dieser Marke für einen Vergleich liegt im Datum: Wer erst seit 2023 unter Aufsicht arbeitet, hat die Pflichten des § 6a GlüStV noch nicht so lange in Routine.

bpremium: Zwei Domains, zwei Erlaubniswelten

Für bpremium führt die Behörde neben anderem die Ladbrokes (Deutschland) Limited; unter demselben Inhaber ist auch die Plattform Partypoker gelistet, für Online-Poker und Virtuelle Automatenspiele, jeweils erstmals am 10. November 2022. Die Sportwetten-Erlaubnis für bpremium datiert vom 09.10.2020, mit Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.

Wichtig ist die Konstruktion: Hier existiert dieselbe Betreibergesellschaft mit einem Sportwetten- und einem Casino- beziehungsweise Pokerangebot. Die Erlaubnisse sind verschieden, die Regeln dahinter ebenso. Wer sich hier ein Einzahlungslimit setzt, sollte wissen, auf welches Produkt er es bezieht.

Die Zahl 09.10.2020 taucht in dieser Liste mehrfach auf. Das ist kein Zufall, sondern ein Nachweis darüber, dass mehrere Häuser parallel das Lizenzverfahren durchlaufen haben.

Betano: Erlaubnis vor dem Hinweisbeschluss

Die Betkick Sportbetting Limited hält für Betano eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 19.02.2021, mit Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.

Betano ist in einem anderen Zusammenhang aus der Rechtsgeschichte dieser Seite interessant: Im Verfahren gegen die Betkick Sportwettenservice erließ der Bundesgerichtshof am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss (Az. I ZR 88/23), der die Position von Spielenden bei der Rückforderung von Sportwettenverlusten stärkt. Der Beschluss betrifft die Vergangenheit des Unternehmens. Die Whitelist führt heute eine erlaubte Domain desselben Kreises – und die beiden Dinge stehen nebeneinander, ohne sich zu widersprechen.

Über Quoten, Zahlungswege oder Marketingbedingungen lässt sich hier nichts Belastbares sagen, und nichts davon ergäbe sich aus einem Whitelist-Eintrag.

AdmiralBet: Mehrfache Folgeerlaubnisse, getrennte Casino-Schiene

Für AdmiralBet ist die Greentube Betting Malta Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf der AdmiralBet-Plattform besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.

Zwei Folgeerlaubnisse für Sportwetten und eine separate Casino-Erlaubnis – das sind drei Vorgänge, die zeigen, dass hier nachreguliert wurde. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert aus der frühen Phase des Lizenzmarkts, die Casino-Erlaubnis kam deutlich später und läuft auf einer anderen Domain.

Diese Trennung ist im Alltag praktisch: Wer sein Einzahlungslimit im Blick behalten will, muss wissen, dass ein Limit für Sportwetten nicht automatisch das Casinoangebot desselben Hauses bindet, weil dort eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln gilt.

NEO.bet: Die knappste Erlaubnisakte der Liste

Für NEO.bet ist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

Weniger Einträge als bei den meisten anderen – Erstzulassung, eine Folgeerlaubnis, kein zusätzliches Casino- oder Pokergebinde. Das ist kein Nachteil und kein Vorteil, aber es erleichtert die Prüfung. Für einen Leser, der die Whitelist selbst nachschlägt, ist hier in zwei Zeilen erfasst, worum es geht.

Was bleibt, ist eine Marke, deren deutscher Weg vergleichsweise geradlinig dokumentiert ist. Über die Konditionen im Wettbetrieb lässt sich daraus nichts ableiten.

Der Vergleich der Erlaubnisdaten und was er wert ist

Sechs Marken, vier Erstzulassungen aus dem Herbst 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, eine aus 2023. Die Whitelist führt über alle Anbieter hinweg 30 Einträge, davon 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis. Wer die Liste selbst liest, sieht sofort, dass die Erlaubnisdaten in Wellen verlaufen; die Antragswelle des Jahres 2020 ist dort am deutlichsten sichtbar.

Das ist der eine Teil des Vergleichs. Der andere ist die Frage, was ein Leser damit anfangen kann. Ein Erlaubnisdatum sagt nichts über die Quote, die ein Anbieter stellt, und nichts über die Marge seines Hauptmarkts. Es sagt etwas über die Wahrscheinlichkeit, dass der Anbieter die Spielerschutzpflichten kennt – und für einen Wettenden, dem wichtig ist, dass eine Sperre überall greift, ist das nicht die schlechteste Information.

Der Vergleich der Marken ohne deutsche Erlaubnis

Vier Adressen, die deutsche Spielende trotzdem finden. Hier endet die Auswahl und beginnt die Einordnung. Keine der vier steht auf der Whitelist, keine ist an OASIS oder LUGAS angeschlossen, und keine besitzt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Angebote dieser Art sind für Spielende in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel.

Playzilla: Sportsbook und Live-Wetten ohne Aufsicht

Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an, wie das Unternehmen auf seiner Seite darstellt.

Der Verweis auf Live-Wetten ist in diesem Zusammenhang aufschlussreich. In Deutschland sind Live-Wetten während eines laufenden Ereignisses nach § 21 Abs. 4 GlüStV auf das Endergebnis oder ein nächstes Teilereignis beschränkt, in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Ein Anbieter außerhalb der Erlaubnis kennt diese Grenze nicht. Der breitere Markt ist das Produktversprechen – und er ist zugleich der Grund, warum die Regeln existieren.

Als Lizenz nennen Berichte Dritter Curaçao. Für Spielende in Deutschland hat das keine Relevanz. Wer dort gewinnt und eine Auszahlung verweigert bekommt, hat keinen deutschen Gerichtsstand, an den er sich wenden könnte.

Allyspin: Ein Sportartenkatalog, der sich selbst beschreibt

Allyspin führt nach eigener Darstellung einen Sportwettenbereich mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten; aufgeführt sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball.

Das ist ein breiter Katalog und ein klares Gegenmodell zu den produktgesetzlichen Grenzen in Deutschland. Esports fehlt in der Aufzählung, und das ist bemerkenswert, weil die Behörde Esports nicht als Sport anerkennt und hier kein erlaubtes Esport-Wetten existiert – wer ein Sportsbook außerhalb der Aufsicht aufmacht, kann dieses Feld also gar nicht bedienen, ohne in Deutschland erst recht im Grauen zu landen.

Als Lizenz nennen Berichte Dritter Curaçao; für Deutschland ist das ohne Belang. Eine Auszahlungsstreitigkeit wäre eine Streitigkeit über anwendbares Recht, nicht über einen Anspruch.

22Bet: Fünf Sportarten, kein Anschluss an die Sperrdatei

22Bet führt nach eigener Darstellung einen Sportwettenbereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen.

Biathlon und Boxen stehen auf keiner deutschen Erlaubnisliste und müssen es auch nicht, wenn der Anbieter nicht in Deutschland zugelassen ist. Genau hier wird der Unterschied greifbar: Nicht das Angebot macht einen Anbieter illegal, sondern das Fehlen der Erlaubnis. Und wer dort nach einer Spielerkennung sucht, sucht bei einer Seite, die weder an die Limitdatei noch an das Sperrsystem angeschlossen ist.

Als Lizenz nennen Berichte Dritter Curaçao, ohne Relevanz in Deutschland. Die Regel, dass Einzahlungen nur vom eigenen Konto zulässig sind, gilt hier nicht – so einfach ist der Unterschied, und so schwer wiegt er.

Boomerang Bet: Ein Regelwerk für das eigene Haus

Boomerang Bet bietet nach eigener Darstellung Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“.

Ein eigenes Regelwerk ist kein Zeichen von Illegalität, im Gegenteil. Es ist der Beleg dafür, dass es keine übergeordnete Vorgabe gibt: Wenn jeder Anbieter seine Regeln selbst schreibt, entscheidet er auch selbst, was ein gültiger Quotenstand ist, wann eine Wette storniert wird und unter welchen Umständen eine Auszahlung verweigert werden kann. Bei einem Whitelist-Anbieter steht über einem solchen Regelwerk eine Aufsicht. Hier steht nur das Dokument.

Esports darf in Deutschland nicht als Sportwette angeboten werden; dass ein Sportsbook ohne Erlaubnis das Feld trotzdem führt, sagt mehr über seinen Status als über sein Produkt. Als Lizenz nennen Berichte Dritter Curaçao.

Die vier Offshore-Marken im Verhältnis zu den sechs erlaubten

Der Vergleich ist keiner zwischen Geschmäckern. Auf der einen Seite sechs Marken mit einer Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV, mit Anschluss an OASIS und LUGAS, mit Verifizierungspflicht, Einzahlung vom eigenen Konto und insolvenzgeschütztem Treuhandkonto. Auf der anderen vier Adressen ohne deutschen Aufsichtszusammenhang – und ein Lizenzhinweis, den Berichte Dritter auf Curaçao beziehen, was in Deutschland nichts trägt.

Was den Offshore-Anbieter für manche attraktiv macht, hängt an den Grenzen der legalen Variante: der Panikknopf, der sperrt, wenn man es sich gerade nicht mehr wünscht; das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat; die dünne Livewetten-Auswahl nach § 21 Abs. 4. Man gewinnt also Freiheit – und bezahlt dafür mit dem Verlust des Wegs, ein durchgesetztes Recht zu bekommen.

Hinweise vor dem ersten Einsatz

Fünf Dinge, die man vor dem ersten Einsatz in der Hand hat und später nicht mehr: Erstens die eigene Domain prüfen, und zwar in der Whitelist, nicht auf der Seite des Anbieters. Zweitens die Zahlung wählen, also ein Konto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Drittens das Einzahlungslimit kennen, also 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter – und wissen, dass eine Senkung sofort wirkt, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Viertens die Verifizierung, die vor dem ersten Spiel vollständig sein muss, und die 72-Stunden-Regel, wonach vor Abschluss maximal 100 € eingezahlt werden können und keine Auszahlungen möglich sind. Fünftens die Regeln zu Quoten und Stornierungen, denn die stehen in den Bedingungen jedes Anbieters und nirgends sonst.

Wer eine Sperre braucht, findet sie im Spielersperrsystem und beim Regierungspräsidium Darmstadt. Wer eine Auszahlung nicht bekommt, hat auf der Whitelist eine Adresse und ohne sie keine.

Häufige Fragen zu Wettanbietern ohne OASIS

Was ist OASIS, und wen trifft eine Eintragung?

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, geführt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Es ist spielformübergreifend angelegt und soll Spielende schützen und Glücksspielsucht bekämpfen. Eingetragen wird, wer sich selbst sperren lässt oder auf Antrag Dritter gesperrt wird. Die Datei umfasst nach der Bilanz 2025 etwa 367.000 aktive Spielersperren.

Wie läuft der Abgleich bei Anmeldung und Login ab?

Bei erlaubten Anbietern wird beim Anmelde- und Login-Vorgang mit der OASIS-Spielersperrdatei abgeglichen. Die Datei wird vom Land Hessen betrieben und vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet. Der Anschluss ist für Glücksspielanbieter verpflichtend, und eine bestehende Sperre schließt die Registrierung oder den Login aus.

Was ist mit Anbietern, die nicht an OASIS angeschlossen sind?

Sie haben keine deutsche Erlaubnis. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV führt keinen Anbieter ohne Anschluss. Für Spielende in Deutschland heißt das: Angebote ohne Erlaubnis sind unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV, eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat hier keine Relevanz, und deutsche Schutz- und Rechtsschutzwege entfallen.

Was bewirkt der Panikknopf?

Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre für 24 Stunden aus. Sie ist unmittelbar und unkompliziert – sie wirkt aber nur bei Anbietern, die die Sperre auch abfragen. Bei einer Seite ohne OASIS-Anschluss sperrt der Knopf nur das eine Konto in dem einen Haus, und weitergespielt werden kann woanders.

Welche Folgen hat eine Spielersperre bei Anbietern auf der Whitelist?

Sie gilt bei jedem angeschlossenen Veranstalter, weil beim Registrieren und bei jedem Login abgeglichen wird. Zusätzlich schließt § 6h GlüStV paralleles Spielen über mehrere Konten aus. Die Konten bleiben geschlossen; der Weg zurück führt über die Aufhebung der Sperre beim Regierungspräsidium, für die es einen digitalen Antrag mit BundID-Konto und Online-Ausweisfunktion gibt.

Was bleibt bei Streit um eine Auszahlung ohne deutsche Erlaubnis?

Ohne deutsche Erlaubnis gibt es keinen deutschen Aufsichtsweg und kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto nach § 6b Abs. 6–7 GlüStV. Zivilrechtlich ist Bewegung im Verfahren: Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Nichtigkeit von Sportwettenverträgen vorgelegt, und ein Generalanwalt hält Rückzahlungen für möglich. Ein Anspruch ist damit nicht versprochen.

Was von dieser Liste bleibt

Die Suche beginnt bei OASIS und endet bei einer unbequemen Antwort: Es gibt keinen erlaubten Anbieter ohne Anschluss an das Sperrsystem, weil der Anschluss zur Erlaubnis gehört. Wer trotzdem ohne OASIS sucht, landet bei Seiten ohne deutsche Genehmigung, ohne Schutzmechanismus und ohne deutschen Rechtsweg – und das ist kein technisches Detail, sondern der Kern der Sache.

Die sechs Marken mit Whitelist-Eintrag sind in dieser Zusammenstellung die einzigen Optionen mit deutscher Erlaubnis. Sie unterscheiden sich in ihren Erlaubnisdaten und in der Frage, wie geradlinig sich ihre Betreibergesellschaften nachvollziehen lassen. Sie unterscheiden sich nicht darin, dass sie OASIS umgehen könnten – keiner kann das, und keiner darf es. Die vier Marken ohne Erlaubnis stehen auf der anderen Seite dieser Linie, und die Linie ist wichtiger als jede Bewertung darüber, was links oder rechts davon schöner aussieht.

Was das den Einzelnen kostet, lässt sich in einer Zahl zusammenfassen, die in keiner Werbung steht. Auf einen Monatsumsatz von 1.000 € auf einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt zu 1,90/1,90 trifft eine Marge von rund 4,8 % – eine erwartete Belastung von etwa 20 €, abhängig davon, wie oft der Betrag durch den Markt läuft und wie die Quoten des jeweiligen Anbieters stehen. Das ist der Preis des Spielens, und er fällt bei jedem Anbieter an. Schutz ist die andere Seite derselben Rechnung: Wer ihn will, bekommt ihn dort, wo OASIS abgefragt wird, und nirgends sonst.

Vor dem ersten Einsatz bleibt eine Handbewegung: die eigene Domain in der Whitelist suchen. Fünf Minuten, die jede Bonusfrage ersetzen.

Inhalt erstellt vom Team «Die besten Wett Apps»