Kryptozahlungen und Sportwetten in Deutschland: Was geprüfte Anbieter zulassen — und warum

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland nach einem Wettanbieter sucht, bei dem er mit Bitcoin, Ethereum oder Tether einzahlen kann, sucht etwas, das es im legalen Markt nicht gibt. Anonyme Zahlungsmittel sind nach § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nicht erlaubt — also führt kein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Kryptowährungen. Das ist keine vorsichtige Auslegung, sondern die Bedingung, unter der eine Erlaubnis überhaupt erteilt wird. Jede Krypto-Wettseite, die einem deutschen Spielenden begegnet, ist eine Offshore-Seite ohne deutsche Zulassung: ohne OASIS, ohne LUGAS, ohne deutschen Rechtsbehelf, wenn das Geld weg ist. Der folgende Überblick zeigt, warum diese Ausnahmen teuer sind und was die Anbieter, die tatsächlich eine deutsche Erlaubnis haben, stattdessen liefern.

Ein Serverraum mit Reihen schwarzer Schränke und blinkenden Lichtern in kühlem Licht, ohne Menschen.
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde.

Stand: 30. Oktober 2026. Die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen, letzter Abruf am 8. Oktober 2026.

Kryptowerte: Was da eigentlich übertragen wird, wenn jemand in Bitcoin einzahlt

Der Begriff „Kryptowährung“ verspricht mehr, als das Recht hergibt. Nach § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes sind Kryptowerte unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Genau darin liegt die Differenz zu jeder gesetzlichen Währung: Hinter einem Euro steht eine Zentralbank, hinter einem Bitcoin steht ein Netzwerk. Für die Aufsicht ist das der entscheidende Unterschied, nicht die Frage, wie flüchtig der Kurs gerade ist.

Eine einzelne Metallmünze liegt auf einem dunklen Schreibtisch neben einem Notizbuch und einem Stift.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

Bemerkenswert ist, wie spät die steuerliche Seite überhaupt geregelt wurde. Erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 klärte in Deutschland die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Wer heute einen Krypto-Gewinn in der Steuererklärung unterbringen will, arbeitet mit einem Rahmen, der im Jahr 2022 gerade erst geschlossen wurde. Noch älter ist die umsatzsteuerliche Klärung: Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt. Das Bundesfinanzministerium bestätigte den Inhalt des Urteils am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden. Zwischen Urteil und Bestätigung liegen gut zwei Jahre, in denen die Praxis auf eine eindeutige Position wartete.

Diese Daten stehen nicht zufällig hier. Sie zeigen, mit welcher Geschwindigkeit der Gesetzgeber auf eine Technik reagiert, die die Regeln des Geldtransfers verschiebt — und sie erklären, warum dieselbe Technik im Glücksspielrecht inzwischen eine ganz andere Behandlung erfährt.

Kryptowerte sind beweglich. Wer eine Wallet selbst verwahrt, verwaltet die privaten Schlüssel ohne Zwischeninstanz. Genau diese Zwischeninstanz ist es aber, die das deutsche Wettrecht verlangt — nicht als Misstrauen gegen die Technik, sondern als Bedingung dafür, dass eine Zahlung einer Person zugeordnet werden kann.

Wer mit Krypto handelt, muss von diesen beiden Regelkreisen zwei auseinanderhalten: Das eine ist die Zulassung der Krypto-Dienstleistung selbst, das andere die Geldwäsche-Anforderung an eine Wettzahlung. Das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig; die Erlaubnispflicht folgt aus § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 des Kreditwesengesetzes. Das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 2. März 2020, zuletzt geändert am 25. September 2023, beschreibt das Geschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Auf europäischer Ebene regelt MiCAR die Zulassungspflicht, die Ausnahmen und das Zulassungsverfahren für Kryptowerte-Dienstleister — Crypto Asset Service Provider, kurz CASP — und in Deutschland erteilt die BaFin diese Zulassung.

Ein Anbieter, der Krypto für Dritte verwahrt, braucht also eine Erlaubnis. Nur hilft ihm die nichts beim Sportwettenangebot: Zwei Erlaubnisse mit zwei Zuständigkeiten, und keine davon öffnet die Tür zum deutschen Wettmarkt.

Rechtslage: Warum die Whitelist der GGL keine Krypto-Zahlungen führen kann

§ 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist die Norm, die das ganze Thema entscheidet. Einzahlungen bei einem lizenzierten Anbieter dürfen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut kommen. Anonyme Zahlungsmittel sind damit ausgeschlossen. Das klingt nach einem Nebensatz und ist in Wahrheit der Grund, warum es in Deutschland kein Krypto-Wetten gibt: Nicht der Anbieter verbietet es, seine Erlaubnis verbietet es ihm.

Eine Waage aus Messing steht auf einem Holztisch vor einem Fenster, im Hintergrund unscharf ein Bücherregal.
Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Zuständig für die Aufsicht ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), tätig auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet nach § 9a Absatz 1 Nummer 3 und § 27f Absatz 1 und überwacht und ahndet nach § 28a. Der Steuervorgang liegt nicht bei ihr, sondern beim Finanzamt.

Der einzige belastbare Test, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten anbieten darf, ist die amtliche Whitelist nach § 9 Absatz 8. Der Stand vom 2. Oktober 2026 umfasst 30 Einträge: 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei Inhaber, deren Erlaubnis sich allein auf Pferdewetten bezieht. Alle dort geführten Domains enden auf .de — und eine .de-Domain allein beweist trotzdem nichts. Wer eine Seite mit nationaler Endung sieht, hat damit null Information über deren Zulassung gewonnen.

Eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Absatz 1 fünf Jahre. Die Whitelist weist jedoch nur Erteilungsdaten aus, nie ein Enddatum. Wer aus einem Erteilungsjahr von 2020 auf eine Restlaufzeit von zwei Jahren schließt, rechnet mit einer Zahl, die auf der Liste nicht steht — und trifft im Zweifel eine Entscheidung auf Basis einer Annahme. Was daneben übersehen wird: Nur die konkret unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragene Domain darf Sportwetten annehmen. Halten lässt sich vieles — Slots, Poker, Casino sind separate Erlaubnisse mit separaten Regeln.

Was in Deutschland erlaubt ist zu bewerben und zu bewetten, steht in § 21. Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Ereignisse innerhalb des Geschehens, als Einzel- oder Kombiwette (§ 21 Absatz 1), und nur die Betarten, die die GGL zugelassen hat (Sportwettprogramm, § 21 Absatz 5). Live-Wetten sind nach § 21 Absatz 4 während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen vergleichbaren Bestandteil in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist zulässig, der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Ausgeschlossen sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich —, manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Absatz 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist; ein lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Cash Out: Eine gesetzliche oder behördliche Regelung ließ sich nicht finden — es bleibt ein Feature des jeweiligen Anbieters. Ausgezahlt wird erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Einen gesetzlichen Höchsteinsatz pro Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht.

Die GGL spricht Warnungen aus, wenn sie es für nötig hält. Am 17. September 2026 warnte sie Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Eine Behörde, die eine Marke namentlich nennt, tut das nicht zur Dekoration.

Bei Streitigkeiten ist die Lage in Bewegung, und wer eine sichere Antwort sucht, findet sie derzeit nicht. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hielt EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus. Niemandem ist eine Erstattung zugesagt, und wer eine erhofft, sollte das als offene Frage behandeln, nicht als offenen Anspruch.

Offshore heißt rechtlich: Sportwetten an Personen in Deutschland anzubieten, ohne eine deutsche Erlaubnis zu haben, ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrags. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung, und die GGL rät Spielenden von illegalen Angeboten ab. Strafrechtlich steht auf die Veranstaltung nach § 284 des Strafgesetzbuchs bis zu zwei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe, auf die Bewerbung bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 ist mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht. Ob gegen einzelne Spielende tatsächlich ermittelt wird, ist nicht belegt — das ist weder ein Freibrief noch ein Grund zur Panikmache. Die Aufsicht arbeitet mit Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren nach § 9.

Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt; die Frage ging vom Bundesgerichtshof weiter an den Europäischen Gerichtshof. Der Weg ist also nicht aussichtslos, aber lang, teuer und unsicher.

Die Steuer läuft unabhängig von der Erlaubnis. Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ (§§ 17, 18), also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags; geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden (§ 19). Ob und wie sie weitergegeben wird, entscheidet der Anbieter — und zwar nur nach seinen eigenen Bedingungen. Wer eine Zahl wie „5,3 % des Einsatzes“ liest, liest eine andere Zahl als die, die das Gesetz nennt. Auch bei unerlaubten Anbietern fällt die Steuer an: eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis.

Werbung dürfen nach § 5 Absatz 7 nur Erlaubnisinhaber schalten. Das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr nach § 5 Absatz 3 Satz 1 betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt anderes: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Absätze 3 und 6). Und was den Bonus betrifft: Der Glücksspielstaatsvertrag regelt und begrenzt Sportwettenboni nicht. Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer eine Sonderregelung für Krypto-Boni sucht, sucht in einem Text, in dem sie nicht steht.

Spielerschutz: Was der deutsche Prüfweg konkret verlangt und was Offshore fehlt

Der Schutz der Spielenden in Deutschland ist kein Serviceangebot, das ein Anbieter freiwillig dazugibt. Er ist Teil der Erlaubnis, und er hört dort auf, wo die Erlaubnis aufhört. Das ist der praktische Kern des ganzen Themas — deutlicher noch als die Zahlungsfrage, weil sich ein fehlendes Limit nicht durch eine bessere Quote ausgleichen lässt.

Mitmachen darf man ab 18 Jahren (§ 4 Absatz 3). Ein Anbieter darf pro Person nur ein Konto führen, und dieses Konto muss vollständig verifiziert sein (§ 6a). Vor der Verifizierung darf er höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer in diesem Fenster gewinnt, kann sich den Gewinn nicht auszahlen lassen, bis die Verifizierung durch ist. Das ist keine Schikane mit Absicht, aber es ist die Stelle, an der neue Spielende am häufigsten anecken.

Das Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Absatz 1 standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es erlaubt, darf für einen einzelnen Spielenden ein höheres Limit setzen — bis zu 10.000 €, und zwischen 10.000 und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler —, aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt dafür nicht. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Die Verzögerung ist Absicht: Sie soll den Impuls vom Entschluss trennen.

Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h über die Aktivitätsdatei untersagt. OASIS nach §§ 8, 8a ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Absatz 3 löst sofort eine 24-stündige Sperre aus — die Notbremse, die man einmal braucht und dann nicht sucht.

Offshore-Seiten hängen an keinem dieser Systeme. Wer dort spielt, kann sich nicht in OASIS sperren lassen, kein anbieterübergreifendes Limit setzen und nicht erwarten, dass ein anderes Angebot seine Aktivität erkennt. Eine Selbstsperre wirkt nur dort, wo sie im System steht — und ein System, das den Spielenden nicht kennt, sperrt ihn auch nicht.

Zwei Dinge, die lizenzierte Anbieter zusätzlich garantieren: Das Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Absätze 6 und 7). Bei einem Anbieter ohne deutsche Zulassung hängt beides an dessen eigenen Bedingungen und an der Frage, in welchem Land man sie durchsetzen müsste. Der Unterschied zwischen 1.000 € Monatslimit und „so viel, wie die Wallet hergibt“ ist deshalb nicht Freiheit gegen Bevormundung. Er ist der Unterschied zwischen einem Limit, das einen schützt, und einem Limit, das man sich selbst setzen müsste — wenn man gerade rational genug dazu ist, was selten der Moment ist, in dem es gebraucht wird.

Blockchain und Wallet: Was tatsächlich übertragen wird — und was dabei verloren geht

Eine Krypto-Zahlung ist technisch ein Eintrag in einem verteilten Register. Die Blockchain verzeichnet jede Transaktion, sie ist öffentlich einsehbar, und trotzdem gilt der Zahlweg als anonym — der scheinbare Widerspruch löst sich an einer Stelle auf: Die Adressen sind pseudonym, und ohne eine Verbindung zu einer Person bleibt die Bewegung im Netz für den Leser ein Datenpunkt ohne Namen.

Diese Pseudonymität ist in Deutschland nicht die Grundlage eines Ausnahmetatbestands, sondern der Grund für den Ausschluss. § 6b Absatz 4 verlangt eine Zahlung vom Konto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Die Blockchain liefert diesen Nachweis nicht — sie sagt niemandem, wessen Konto da zahlt. Wer selbst eine Wallet führt, verwaltet die privaten Schlüssel und verzichtet damit auf die Instanz, die genau diese Zuordnung herstellt. Für eine Sportwette in Deutschland fehlt die Verbindung, und daran scheitern alle Krypto-Einzahlungen bei lizenzierten Anbietern, von Betway bis bwin.

Der Weg einer Einzahlung, Schritt für Schritt: Der Spielende sendet von seiner Wallet an die Adresse des Anbieters, die Transaktion wird in der Blockchain bestätigt, der Betrag dem Wettkonto gutgeschrieben. Bei einem Offshore-Anbieter fehlen zwei der drei Sicherungen, die der deutsche Weg kennt — die Zuordnung zu einer verifizierten Person und die Herkunft von einem regulierten Institut. Was bleibt, ist die Bestätigung im Netz, die belegt, dass irgendwer irgendwem einen Betrag geschickt hat.

Bei der Auszahlung wird es unangenehmer. Bei einem lizenzierten Anbieter kommt das Geld in Euro und nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Bei einer Krypto-Seite kommen zwei weitere Unbekannte dazu: der Kurs zwischen Einzahlung und Auszahlung, der sich gegen den Spielenden bewegen kann, und die Frage, ob überhaupt ausgezahlt wird. Wer 100 € in Bitcoin einzahlt und zwei Wochen später gewinnt, weiß bei der Auszahlung nicht, was sein Guthaben in Euro wert ist — der Verlust kann größer sein als der Gewinn.

Zur Aufsicht über Krypto selbst: Das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 des Kreditwesengesetzes), und auf europäischer Ebene regelt MiCAR die Zulassungspflicht, die Ausnahmen und das Verfahren für Kryptowerte-Dienstleister; die Zulassung erteilt in Deutschland die BaFin. Ein Anbieter, der Krypto für Dritte verwahrt, braucht also eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis sagt nur nichts darüber, ob er Sportwetten nach Deutschland anbieten darf. Ein Krypto-Dienstleister mit BaFin-Zulassung ist kein zugelassener Buchmacher — es sind zwei verschiedene Register, und es lohnt sich für Spielende, sie getrennt zu lesen.

Überblick: Wer auf der GGL-Whitelist steht und wer nicht

Anbieter Eintrag in der GGL-Whitelist Inhaber der Erlaubnis Sportwetten-Erlaubnis seit Sitz des Inhabers
Betway gelistet Betway Limited 09.03.2021 Ta’Xbiex, Malta
Wettarena gelistet I.B.C. Sportsbetting Limited 09.10.2020 Sliema, Malta
MERKUR BETS gelistet Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023 St. Julian’s, Malta
Interwetten gelistet Interwetten Gaming Limited 02.11.2020 Sliema, Malta
DAZN Bet gelistet DZBT Operations Limited 22.08.2023 Zebbug, Malta
bwin gelistet bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020 Gzira, Malta
Allyspin nicht gelistet kein Eintrag kein Eintrag —
22Bet nicht gelistet kein Eintrag kein Eintrag —
Playzilla nicht gelistet kein Eintrag kein Eintrag —
Sportaza nicht gelistet kein Eintrag kein Eintrag —

Zwei Dinge, die die Liste selbst nicht verrät. Die Spalte mit dem Erlaubnisdatum nennt den Tag der Erst-Erteilung, nicht eine Laufzeit; die Whitelist führt kein Enddatum, also sagt ein Datum aus dem Jahr 2020 nichts darüber, wie lange die Erlaubnis noch gilt. Und die vier unteren Zeilen sind keine unvollständige Erhebung, sondern die Aussage: Wer dort keinen Eintrag hat, hat in Deutschland keine Sportwetten-Erlaubnis, unabhängig davon, was er auf seiner eigenen Website über Lizenzen schreibt. Wer die Liste selbst prüfen will, findet sie bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder — die Domain der Seite und die zugeordnete Erlaubnisart sollten dabei zusammenpassen.

Die geprüften Wettanbieter im Einzelnen

Betway: der frühe Eintrag mit zwei getrennten Erlaubnissen

Auf der Whitelist der GGL ist für Betway.de die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt. Dazu kommt eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026.

Die beiden Erlaubnisse mit ihren zwei Daten sind mehr als eine Fußnote. Wer auf Betway.de ein Sportwettenangebot nutzt und daneben Automatenspiele spielt, bewegt sich in zwei Regelkreisen mit unterschiedlichen Grenzen, unterschiedlichen Anforderungen und unterschiedlichen Aufsichtsfragen. Für die Wetten zählt § 21 mit seinem Sportwettprogramm und seinen Live-Beschränkungen, für die Spiele gelten eigene Vorgaben. Krypto-Zahlungen sind in beiden Kreisen nicht möglich, weil beide unter dieselbe Erlaubnisstruktur fallen und § 6b Absatz 4 keine anonyme Einzahlung kennt.

Wer eine lange Marktpräsenz als Vertrauensargument liest: Die Erlaubnis von 2021 ist eine der älteren im Sportwettenbereich, und die Whitelist weist nur das Erteilungsdatum aus. Daraus eine Restlaufzeit abzuleiten, wäre geraten. Für Spielende, die ein Angebot mit etablierter deutscher Zulassung suchen und den Verzicht auf Krypto nicht als Ausschlusskriterium sehen, ist Betway eine naheliegende erste Station.

Wettarena: fünf Jahre Erlaubnis, null Krypto-Optionen

Die Marke Wettarena wird laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten. Die Whitelist der GGL führt Wettarena.de mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis folgte am 15. Dezember 2022.

Das Erlaubnisdatum liegt auf dem ersten Tag des regulierten Marktes. Wer daraus schließt, hier sei besonders viel Erfahrung versammelt, übersieht, dass fast alle größeren Anbieter im Oktober 2020 gestartet sind — der Tag unterscheidet sie nicht voneinander. Was hier zählt, ist etwas anderes: Wettarena betreibt Sportwetten auf einer ausdrücklich für Sportwetten eingetragenen Domain, während ihre Casino-Erlaubnisse eigene Einträge hätten, wenn sie denn welche hätte. Sportwetten bleibt Sportwetten.

Krypto-Einzahlungen sind auch hier kein Thema, und zwar nicht aus einer Entscheidung des Anbieters heraus, sondern weil eine Einzahlung von einer Wallet keine Zahlung vom eigenen Konto ist. Wer eine Krypto-Wettseite mit deutscher Zulassung erwartet, wird bei Wettarena so wenig fündig wie bei jedem anderen Eintrag auf der Liste.

MERKUR BETS: der jüngste Eintrag im Feld

Die Merkur Bets Malta Limited, Betreiberin von MERKUR BETS, hat ihren Sitz im St Julians Business Centre an der Triq Elija Zammit in St. Julian’s, Malta. Die GGL führt die Domain MERKUR BETS mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023; eine Folgeerlaubnis ist auf der Liste nicht verzeichnet.

Der Name steht in Deutschland für eine Gruppe, die aus dem Automatenspiel kommt — was bei der Whitelist-Lektüre eine Falle öffnet. Wer die Marke kennt, kennt sie aus dem Spielhallenkontext, und wer darauf hin eine Sporterlaubnis vermutet, hat die Richtung der Prüfung verkehrt. Auf der Liste steht, was unter dem Sportwetteneintrag für genau diese Domain eingetragen ist, und dort steht MERKUR BETS mit dem Datum vom 6. November 2023. Casino und Sportwetten bleiben getrennte Zulassungen mit getrennten Regeln.

Mit weniger als drei Jahren Erlaubnis ist MERKUR BETS der jüngste Eintrag in dieser Betrachtung. Wer neu ist, hat weniger Historie und weniger Beobachtungszeit unter deutscher Aufsicht — das ist keine Kritik am Angebot, sondern eine Tatsache über den Zeitraum. Wer bewusst einen Anbieter ohne Krypto-Zahlungen sucht und dabei ein frisches Sportwettenangebot interessant findet, prüft hier zuerst die eigenen Bedingungen des Anbieters.

Interwetten: Erlaubnis seit 2020 ohne eigene Casino-Erlaubnis auf der Liste

Als Anbieter von Interwetten.de führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 2. November 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 27. Dezember 2022 erteilt.

Der Name ist seit Jahrzehnten am Markt, und diesen Vorteil kauft man bei Interwetten nicht mit einer unklaren Erlaubnislage. Was auf der Whitelist steht, ist die Sporterlaubnis für Interwetten.de — Casino-Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele sind hier nicht verzeichnet. Für die Frage nach Krypto-Wetten ist das die einzige relevante Kategorie: Die Sporterlaubnis ist vorhanden, und mit ihr die Verpflichtung aus § 6b Absatz 4, die anonyme Zahlungen ausschließt.

Wer sich für die Umsatzbedingungen eines Neukundenangebots interessiert, hat bei Interwetten den gleichen Weg wie überall: Die Bedingungen des Anbieters sind die Quelle, und das Glücksspielstaatsvertrags-Bonusverbot sucht man vergeblich, weil es nicht existiert. Die Boni und ihre Bedingungen kommen aus dem Angebot des Anbieters, nicht aus dem Gesetz.

DAZN Bet: Sporterlaubnis seit 2023, Sport als Absender

Die DZBT Operations Limited, Veranstalterin der Sportwetten unter DAZN Bet, hat ihren Sitz in MRO Frank Galea Street in Zebbug, Malta. Die GGL verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für DAZN Bet seit dem 22. August 2023.

Dass ein Medienunternehmen mit Sportübertragungen sein eigenes Wettangebot betreibt, ist für die Spielenden relevant: Wer ohnehin dort schaut, findet den Wettschein im selben Ökosystem. Für die Zulassung macht das keinen Unterschied — die Sporterlaubnis läuft auf die DZBT Operations Limited, und eine eigene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist auf der Whitelist nicht verzeichnet. Krypto-Einzahlungen bleiben ausgeschlossen, weil die Zahlung vom eigenen Konto kommen muss.

bwin: bekannter Name, klare Sporterlaubnis seit 2020

Als Anbieter von Bwin.de führt die Whitelist die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt.

bwin ist einer der Namen, die deutsche Spielende am ehesten kennen — und das ist im Zusammenhang mit Krypto kein Vorteil, sondern eine Erinnerung daran, dass auch die bekanntesten Marken auf der Whitelist kein Krypto anbieten. Die Bekanntheit ändert an § 6b Absatz 4 nichts. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist für Bwin.de auf der Whitelist nicht verzeichnet; was dort steht, ist die Sporterlaubnis.

Wer bwin mit einer Offshore-Seite mit Krypto-Zahlung vergleicht, vergleicht ein Angebot mit deutscher Aufsicht und fünf Werktagen Auszahlungsfrist bei Kontoschließung mit einem Angebot, das an keinem deutschen Sperrsystem hängt. Der Vergleich entscheidet sich nicht an der Quote, sondern an der Frage, was im Streitfall passiert.

Die nicht gelisteten Anbieter: Krypto ja, deutscher Schutz nein

Die folgenden Marken stehen nicht auf der Whitelist der GGL und besitzen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie sind hier beschrieben, weil deutsche Spielende ihnen begegnen — nicht als Empfehlung. Keine von ihnen ist mit OASIS oder LUGAS verbunden, und keine bietet deutschen Spielenden einen deutschen Rechtsbehelf.

Allyspin: Sportsbook-Sektion mit Sportartenliste und Curaçao-Lizenz

Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich „Sportsbook“ mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten. Als Sportarten sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt. Die Breite der Liste macht den Auftritt wettbewerbsfähig — verglichen mit einem deutschen Sportwettprogramm ist sie es nur auf dem Papier.

Da der Anbieter weder auf der Whitelist der GGL steht noch über eine deutsche Erlaubnis verfügt, ist er nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Eine Curaçao-Lizenz besitzt hier keine Relevanz; das Angebot stellt für Spielende in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel dar.

Für die Live-Wetten gilt ein Doppelproblem: Die deutschen Beschränkungen für Live-Märkte — nur Endergebnis, nächstes Tor, nächster Satz und Vergleichbares — gelten auf einer Seite ohne deutsche Erlaubnis nicht, was nach mehr Freiheit klingt und in Wirklichkeit nur bedeutet, dass keine Aufsicht die Manipulationsanfälligkeit eines Marktes geprüft hat. Die Battliste im Kopf des Spielenden ist damit das einzige Kontrollorgan. Wer hier spielt, sollte zumindest wissen, dass eine Sperre, ein Monatslimit und eine Beschwerdestelle fehlen.

22Bet: breites Sportprogramm, das an keiner deutschen Sperre hängt

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die Mischung aus großen und nischen Sportarten ist typisch für Offshore-Angebote, die über die Anzahl der Märkte statt über die Aufsicht konkurrieren.

Der Anbieter steht nicht auf der Whitelist der GGL; er besitzt keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Die von Drittquellen berichtete Curaçao-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung. Das Angebot an Spielende in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel.

Die Vielfalt der Sportarten und die typischerweise hohen Quoten in Nischenmärkten sind das eigentliche Produkt solcher Seiten. Der Preis dafür sind vier fehlende Dinge: die Sperre in OASIS, das anbieterübergreifende Monatslimit in LUGAS, der insolvenzgeschützte Treuhandweg für das Guthaben und die Auszahlung innerhalb von fünf Werktagen bei Kontoschließung. Wer nachrechnet, kommt schnell zu dem Schluss, dass der Quotenunterschied selten so groß ist wie das, was dafür weggeht.

Playzilla: Live-Wetten und virtuelle Sportarten ohne deutsche Zulassung

Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Virtuelle Sportarten sind in Deutschland überhaupt nicht geregelt; dazu lässt sich nichts sagen, außer dass ihre rechtliche Einordnung offen ist.

Der Anbieter steht nicht auf der Whitelist der GGL; er besitzt keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Die von Drittquellen berichtete Curaçao-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung. Das Angebot an Spielende in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel.

Was hier fehlt, ist weniger ein einzelnes Feature als die gesamte Rückseite des Angebots. Kein Sperrsystem, kein Limitdatensatz, keine Beschwerdestelle, an die sich ein deutscher Spielender wenden könnte. Wer bei Playzilla gewinnt, verhandelt über die Auszahlung mit einem Unternehmen in einem Rechtsraum, in dem er selbst kaum klagen kann.

Sportaza: Anjouan-Lizenz nach eigener Fußzeilenangabe

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Wer die Nummer liest, hat damit keine Information über eine deutsche Zulassung gewonnen; sie steht in einem völlig anderen Register.

Der Anbieter steht nicht auf der Whitelist der GGL; er verfügt über keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Eine Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung.

Bemerkenswert ist, wie häufig solche Fußzeilenangaben als Qualitätsmerkmal gelesen werden. Eine Lizenznummer ist zunächst nur eine Nummer; ob sie zu einer Aufsicht gehört, die Auszahlungen erzwingen kann, steht auf einem anderen Blatt. In Deutschland entscheidet die Whitelist, und dort taucht der Anbieter nicht auf.

Was eine Wette tatsächlich zurückzahlt — und was der Kurs damit macht

Wer verstehen will, was ein Wettangebot wert ist, muss zwischen Einsatz, Quote und Rückbetrag unterscheiden. Bei einer Einzelwette ergibt sich der Rückbetrag aus Einsatz multipliziert mit der Quote; der Nettogewinn ist Einsatz multipliziert mit der Quote minus eins. Wer 10 € bei einer Quote von 2,10 setzt, bekommt im Gewinnfall 21 € zurück, davon 11 € Gewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Wetten zu einer Gesamtquote, und aus 2,10 und 1,80 wird eine gemeinsame Quote von 3,78.

Die Rechnung ändert sich in Deutschland an einem Punkt, den viele übersehen: Ausgezahlt wird erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Ein Cash Out vor dem Ende ist kein gesetzlich geregeltes Verfahren, sondern ein Feature des jeweiligen Anbieters — es lohnt sich, es als solches zu behandeln und die Bedingungen im eigenen Wettprogramm des Anbieters nachzulesen, nicht in einer allgemeinen Darstellung.

Der schwankende Kurs bringt eine zweite Rechnung mit, und sie verläuft gegen den Spielenden. Wer in Krypto einzahlt und in Krypto ausgezahlt wird, tauscht nicht nur Wetten, sondern trägt zusätzlich ein Wechselkursrisiko zwischen Einzahlung und Auszahlung. Bei einem lizenzierten Anbieter entfällt es, weil Ein- und Auszahlung in Euro erfolgen. Das ist ein Argument für den Euro-Weg, das nichts mit Bequemlichkeit zu tun hat, sondern mit der Zahl, die am Ende auf dem Konto landet.

Häufige Fragen zu Krypto und Sportwetten in Deutschland

Lassen sich Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlen?

Nein. Nach § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 dürfen Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erfolgen; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis kann eine Krypto-Einzahlung annehmen, ohne seine Erlaubnis zu verletzen.

Warum führt die Whitelist der GGL keinen Anbieter mit Krypto-Zahlungen?

Weil die Erlaubnis eine Zahlung vom eigenen Konto bei einem regulierten Institut verlangt und eine Wallet diese Zuordnung nicht liefert. Die Whitelist nach § 9 Absatz 8 ist der einzige belastbare Test für eine deutsche Zulassung. Wer dort steht, hat sich an diese Bedingung gebunden — und Krypto-Zahlungen sind damit von vornherein ausgeschlossen.

Was bedeuten „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ für den Schutz der Spielenden?

Offshore-Anbieter hängen an keinem der beiden Systeme. Wer dort spielt, kann sich nicht in OASIS sperren lassen, kein anbieterübergreifendes Monatslimit über LUGAS nutzen und nicht erwarten, dass ein anderes Angebot seine Aktivität erkennt. Eine Selbstsperre wirkt nur in dem System, in dem sie steht.

Welche Rechte bestehen im Streit mit einem Krypto-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis?

Die Durchsetzung deutscher Rechte ist ohne deutsche Zulassung schwierig. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt; der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor, und Generalanwalt Nicholas Emiliou hielt am 19. März 2026 eine Rückzahlung unlizenzierter Anbieter grundsätzlich für möglich. Ein Urteil steht aus, eine Garantie gibt es nicht.

Was regelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 zu Bitcoin?

Das Schreiben klärte in Deutschland erstmals die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Es betrifft die Ertragsteuer, nicht die Zulässigkeit von Krypto-Zahlungen bei Sportwetten. Für den eigenen Fall ist professionelle Beratung sinnvoll — das Schreiben ist keine Anleitung zur Steuererklärung.

Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs?

Bei einer Einzelwette ergibt sich der Rückbetrag aus Einsatz multipliziert mit der Quote. Eine Wette von 10 € bei Quote 2,10 zahlt 21 € zurück, davon 11 € Gewinn. Bei Krypto kommt das Wechselkursrisiko zwischen Einzahlung und Auszahlung hinzu; bei einem lizenzierten Anbieter entfällt es, weil beide Zahlungen in Euro erfolgen.

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